Positives Fazit der Fortbildung für ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen und Betreuer
Bis zuletzt die bestmögliche Lebensqualität sichern
Kreis Neuwied. Das hohe Lebensalter, Demenzerkrankungen und andere gesundheitliche Beeinträchtigungen stellen in der ehrenamtlichen rechtlichen Betreuung häufig besondere Herausforderungen dar. Um die Ehrenamtlichen bei dieser anspruchsvollen Aufgabe zu unterstützen, hatte das Betreuungsnetzwerk – bestehend aus dem Betreuungsverein der AWO Neuwied, dem SKFM Neuwied und der Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung Neuwied – kürzlich eine Fortbildung im Gemeindehaus der Evangelischen Kirchengemeinde Neuwied organisiert.
Mehr als 20 ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer ließen sich im Rahmen des Seminars in erster Linie zu den Themen „Unterstützungsmöglichkeiten am Lebensende – Organisation von Hospiz und Sterbebegleitung“ sowie „Betreuungsgerichtliche Maßnahmen bei schweren psychischen Erkrankungen“ schulen.
„Berührungsängste und Tabuisierung führen häufig zu Unwissenheit. Auch deshalb ist es wichtig, für die Thematik Betreuung nicht nur zu sensibilisieren, sondern sich regelmäßig auf den Stand der Dinge zu bringen“, betont Achim Hallerbach.
Von Anita Ludwig vom Ambulanten Hospiz Neuwied wurde im Anschluss an die Begrüßung durch den Ersten Kreisbeigeordneten Philipp Rasbach die Arbeit und Geschichte des Hospizvereins vorgestellt. Sie erläuterte den Ablauf der Kontaktaufnahme, die vielfältigen Formen der Begleitung und betonte das Ziel, bis zuletzt die bestmögliche Lebensqualität und Autonomie der Betroffenen zu sichern. Neben sieben hauptamtlichen Kräften engagieren sich im Hospiz Neuwied über 100 ehrenamtliche Mitarbeitende, die für ihre Aufgaben umfangreich geschult werden. Die Arbeit beruhe dabei stark auf Netzwerkarbeit, bei der das gesamte Umfeld der Betroffenen einbezogen werde.
Richter Sebastian Hoch vom Betreuungsgericht Neuwied war es dann vorbehalten, über rechtliche Möglichkeiten und Abläufe sogenannter unterbringungsähnlicher Maßnahmen im Rahmen der Betreuung zu informieren.
Anhand praxisnaher Fallbeispiele zeigte der Jurist auf, welche Schritte erforderlich sind, wenn eine betreute Person aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung sich selbst oder ihr Umfeld gefährdet. Dabei ermutigte er die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, im Bedarfsfall ohne Zögern Kontakt zum Gericht aufzunehmen oder – falls nötig – Polizei oder Rettungsdienst einzuschalten.
Zum Abschluss wurde auf die rechtlichen Rahmenbedingungen freiheitsentziehender Maßnahmen eingegangen. Dazu zählen beispielsweise Medikamente, Bettgitter oder GPS-Ortungsgeräte. In der anschließenden Diskussion wurde deutlich, wie schwierig die Einschätzung sein kann, ab wann eine solche Maßnahme erforderlich und gerichtlich genehmigungspflichtig ist.
„Das Fazit des Teilnehmerkreises fiel positiv aus. Neben dem fachlichen Input wurde auch die Möglichkeit für einen persönlichen Austausch untereinander genutzt. Bei Interesse oder Rückfragen bezüglich der rechtlichen Betreuung besteht nunmehr die Möglichkeit, sich an die Betreuungsvereine oder an die Betreuungsbehörde zu wenden“, erklärt Nicole Grolla von der Kreis-Betreuungsbehörde.
Die entsprechenden Adressen lauten:
Betreuungsverein der AWO
Heddesdorfer Str. 1
56564 Neuwied
Tel.: 02631/3459-444
Betreuungsverein SKFM Neuwied e.V.
Tannenbergstr. 14
56564 Neuwied
Tel.: 02631/20050
Kreisverwaltung Neuwied
-Betreuungsbehörde-
Wilhelm-Leuschner Str.9
56564 Neuwied
Tel.: 02631/803- 459, -495, -672,-149
Pressemitteilung
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