Allgemeine Berichte | 15.12.2021

Land NRW konkretisiert neue Abstände für Auffrischungsimpfungen

Booster-Impfung jetzt ab vier Monaten nach Zweitimpfung möglich

Symbolbild. Foto:pixabay.com

Rhein-Sieg-Kreis. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat beim Thema Auffrischungsimpfung jetzt die Impfabstände konkretisiert. Generell können alle ab 18 Jahren, deren Zweitimpfung mindestens 4 Monate zurückliegt, eine Auffrischungsimpfung erhalten. Bei einer Vor-Impfung mit Johnson&Johnson beträgt der Abstand 4 Wochen. Die deutlich geringere Frist von mindestens 4 Wochen nach der Grundimmunisierung gilt nur für Menschen mit einer angeborenen oder erworbenen Störung der Funktion des körpereigenen Immunsystems. Bei den mobilen und stationären Impfangeboten des Rhein-Sieg-Kreises werden bei Erst- und Zweitimpfungen Impfstoffe von BioNTech an alle ab 12 Jahren und Schwangere sowie von Johnson&Johnson an alle ab 60 Jahren gemäß der Empfehlung der Stiko verimpft. Interessierte ab 30 Jahren werden vorrangig mit dem Impfstoff von Moderna geimpft. Bei Auffrischungsimpfungen werden, je nach Alter, Impfstoffe von BioNTech oder Moderna verwendet. In den stationären Impfstellen in Sankt Augustin und Meckenheim impft das Team des Rhein-Sieg-Kreises sowohl mit als auch ohne Termin. Impfwillige benötigen für die mobilen Angebote keinen Termin, sollten aber einen Personalausweis und, falls vorhanden, ihren Impfpass mitbringen. Zwischen Weihnachten und Neujahr finden keine mobilen Impfaktionen statt. Die Impfstellen in der huma Shoppingwelt in Sankt Augustin und Im Ruhrfeld 16 in Meckenheim sind aber am 28., 29. und 30. Dezember 2021 von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.

Bei 12 – 15-Jährigen muss eine erziehungsberechtigte Person eine Einverständniserklärung unterschreiben. Diese gibt es zum Download auf rhein-sieg-kreis.de/impfen. Zur Impfung selbst müssen die Kinder von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden.

Pressemitteilung Rhein-Sieg-Kreis

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