Allgemeine Berichte | 19.09.2025

Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler leidet auch über vier Jahre nach der Flutkatastrophe noch immer unter einer enormen Belastung

Bürgerstiftung soll Flut-Spenden sinnvoll einsetzen

Die finale Entscheidung über die Gründung trifft der Stadtrat am 6. Oktober.  Foto: ROB

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 15. September für die Gründung der „Bürgerstiftung Bad Neuenahr-Ahrweiler“ als rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts ausgesprochen. Als Mitglieder des ersten Stiftungsvorstands werden Jürgen Knieps, Gabriele Aßmann und Rudi Frick vorgeschlagen. Die Stiftung soll über eine Million Grundstockvermögen sowie eine halbe Million Gebrauchsvermögen aus bislang nicht verwendeten Flutspenden verfügen.

Bereits im März 2023 hatten CDU, Grüne, FDP, FWG und SPD einen gemeinsamen Antrag gestellt, die Gründungskosten für eine Bürgerstiftung im Haushalt einzustellen. Diese soll noch vorhandene zweckgebundene Spenden, die den Stadtrat nach der Flut erreicht haben und bislang noch nicht verausgabt wurden, für gemeinnützige Zwecke im Wiederaufbau einsetzen. Auch die Gewinnung weiterer Spendengelder für diese Verwendung kann über die Stiftung verwaltet werden. Nach dem Stadtrats-Beschluss im April 2023 startete die Verwaltung die entsprechenden Vorbereitungen und entwarf unter anderem eine Stiftungssatzung, die inzwischen mehrfach geprüft und finalisiert wurde.

Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler leidet auch über vier Jahre nach der Flutkatastrophe noch immer unter enormer Belastung durch deren Folgen, die sich unter anderem in der angespannten Haushaltslage bemerkbar machen. Durch die neue Bürgerstiftung können noch vorhandene Spenden verwendet und neue generiert werden, die unmittelbar den Menschen in der Stadt zugutekommen. Zum Beispiel auch durch finanzielle und materielle Unterstützung betroffener Personen oder die Umsetzung lokaler Projekte. Konkret sollen die Gelder zur Realisierung von Wiederaufbau- und Erneuerungsmaßnahmen, aber unter anderem auch für Erinnerungskultur sowie Bildung und Forschung, Umwelt- und Klimaschutz sowie Jugend-, Familien und Altenhilfe – also sehr vielfältige gemeinnützige Zwecke - eingesetzt werden.

Die finale Entscheidung über die Gründung trifft der Stadtrat am 6. Oktober.

Die finale Entscheidung über die Gründung trifft der Stadtrat am 6. Oktober. Foto: ROB

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