Allgemeine Berichte | 27.04.2023

SGD Nord macht sich stark für Lärmschutz am Arbeitsplatz

„Das Gehör ist nicht ersetzbar“

Wie laut übliche Arbeitsgeräte sind, konnten die Auszubildenden am Messstand der SGD Nord herausfinden.  Foto: SGD Nord

Region. Wie wichtig unsere Sinne für ein langes, erfolgreiches Arbeitsleben sind, erlebten rund 25 Auszubildende der Steil GmbH und der LB Produktion GmbH u. Co. KG bei einer Veranstaltung der SGD Nord am internationalen Aktionstag gegen den Lärm. Ziel war es, die Auszubildenden, welche gerade erst ins Berufsleben eingestiegen sind, für das Thema Lärm zu sensibilisieren und sie über die gesundheitlichen Risiken für das Gehör aufzuklären.

Laut der entsprechenden Rechtsverordnung ist Lärm jeder Schall, der zu einer Beeinträchtigung des Hörvermögens oder zur Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten führt. Diese Gefahr besteht, wenn der untere Auslösewert von 80 dB überschritten wird.

„Hier kommt die Gewerbeaufsicht bei der SGD Nord ins Spiel. Die meisten Menschen verbringen sehr viel Zeit ihres Lebens an ihrem Arbeitsplatz. Damit sie sich dort keine Sorgen um ihr Gehör machen müssen, kümmern sich unsere Arbeitsschutzexperten mit Beratungen und Kontrollen darum, dass die Arbeitgeber in der Region ausreichende Maßnahmen zum Schutz vor Lärm ergreifen“, so SGD-Nord-Präsident Wolfgang Treis.

Im Rahmen des Aktionstages konnten die Auszubildenden an Vorträgen teilnehmen und mit Experten über das Thema Lärm- und Arbeitsschutz diskutieren. Hierbei lernten die Auszubildenden den geeigneten Umgang mit verschiedenen Gehörschutzmittel kennen und testeten ihr erlangtes Wissen anschließend in einem Lärm-Quiz.

Das Highlight des Aktionstages war, dass die Auszubildenden an der Musikanlage ihres eigenen Autos Schallpegelmessungen durchführen konnten.

So geht effektiver Lärmschutz

Die wohl effektivste Maßnahme gegen Lärm ist die Bekämpfung der Lärmursache. Zunächst ist demnach zu prüfen, ob es lärmärmere Arbeitsverfahren gibt. Eine räumliche Trennung von lauten und leisen Arbeitsplätzen trägt ebenfalls zu einem effektiven Lärmschutz bei.

Sollten die Grenzwerte trotzdem überschritten werden, sind personenbezogene Maßnahmen erforderlich. Übersteigt der Lärm den unteren Auslösewert von 80 dB, muss der Arbeitgeber den Beschäftigten geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen und arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen anbieten.

Gleichzeitig hat der Beschäftigte den Gehörschutz ab 85 dB (oberer Auslösewert) zu verwenden, da diese Form der arbeitsmedizinischen Vorsorge verpflichtend ist. Die SGD Nord kontrolliert die Einhaltung der Vorgaben und steht den betroffenen Unternehmen beratend zur Seite.

Pressemitteilung SGD Nord

Wie laut übliche Arbeitsgeräte sind, konnten die Auszubildenden am Messstand der SGD Nord herausfinden. Foto: SGD Nord

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