Altenahr im Oktober 2021. Foto: ROB

Am 13.01.2022

Allgemeine Berichte

Verbandsgemeinderat Altenahr beschließt Maßnahmenpläne zur Bewältigung der Folgen der Flutkatastrophe

„Der nächste Schritt ist geschafft!“

VG Altenahr. Neben diversen Bekanntgaben von Eilentscheidungen, der Annahme von Spenden, der Zukunftsfähigen Abwasserbehandlung in der Verbandsgemeinde Altenahr sowie Vergaben von Aufträgen und Auftragsermächtigungen befasste sich der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 12.01.2022 mit den „Maßnahmenplänen Wiederaufbau“ der Verbandsgemeinde sowie des Abwasserwerks Mittelahr.

Allgemeine Informationen zum Maßnahmenplan

Die Landesregierung veröffentlichte am 23.09.2021 die „VV Wiederaufbau RLP 2021“ mit der die von der Flut betroffenen Gemeinden des Landes Rheinland-Pfalz dazu aufgefordert wurden alle Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen der Flutkatastrophe zu sammeln. Dieser Maßnahmenplan soll dem Land einen Überblick über die durchzuführenden Arbeiten verschaffen und dient zur Planung der benötigten Finanzmittel.

Teil des Maßnahmenplans für die Verbandsgemeinde Altenahr sind hauptsächlich die Informationen für „Allgemeine kommunale Infrastruktur“, „Hochwasserschutz und Wasserläufe“ sowie „Wasser und Abfall“. Die so vorgegebene Struktur ist maßgeblich für die spätere Beantragung der Fördergelder zum Wiederaufbau. Abteilungsleiter Wolfram Bäcker betonte: „die Bedeutung der Maßnahmenpläne lässt sich auch daran erkennen, dass ausschließlich Maßnahmen, die im Maßnahmenplan erfasst sind, durch den Wiederaufbaufond finanziert werden können“. Besonderes Augenmerk ist auch darauf zu werfen, dass der Maßnahmenplan die Kosten für den Wiederaufbau – also Neubau oder Sanierung – der Maßnahmen beinhaltet. „Mögliche Optimierungen oder anderweitige Anpassungen der Maßnahmen sind zum jetzigen Zeitpunkt zwar gedanklich schon in Bearbeitung, aber nicht Teil der einzureichenden Unterlagen.“, so die Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Cornelia Weigand.

Neben den Maßnahmenplänen für das Eigentum der Verbandsgemeinde werden durch die Verwaltung der Verbandsgemeinde auch Maßnahmenpläne für die Ortsgemeinden erstellt. Diese werden durch die Ortsgemeinderäte beschlossen. Die Gemeinden erstellen für ihr Gebiet eine Übersicht über die notwendigen Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Infrastruktur. Die Maßnahmenpläne für die Orts- und Verbandsgemeinden sowie die Städte sollen dem Landkreis bis zum 14.01.2022 vorgelegt werden. Diese Übersichten werden bei der jeweiligen Kreisverwaltung gesammelt, auf Plausibilität und Schlüssigkeit der Wiederaufbaumaßnahmen geprüft und zu einem Maßnahmenplan je Landkreis zusammengeführt. Die Kreisverwaltung hat den zusammengeführten Maßnahmenplan bis zum 11.02.2022 dem Land vorzulegen.

Nach derzeitigem Stand belaufen sich die 667 Maßnahmen der Verbandsgemeinde, des Abwasserwerks Mittelahr und aller Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde auf insgesamt 1,4 Milliarden Euro.

Zusammenfassung des Maßnahmenplans der Verbandsgemeinde Altenahr mit dem Abwasserwerk Mittelahr

Die Verbandsgemeinde inklusive Abwasserwerk Mittelahr haben in Summe 114 Maßnahmen und ein erwartetes Umsetzungsvolumen von 844,3 Millionen Euro identifiziert, die sich wie folgt zusammensetzen:

Hochbau: 27 Maßnahmen und 134 Millionen Euro

Die Maßnahmen des Hochbaus umfassen schulische Gebäude, Rathaus, Sport, Feuerwehr, sowie deren Einrichtung und temporäre Maßnahmen. „Besonders im Hochbau sind erste Maßnahmen identifiziert, bei denen der einfache Wiederaufbau wie bisher nicht ausreicht“ ergänzt Wolfgang Stodden, Büroleitender Beamter der VG.

Tiefbau: 7 Maßnahmen und 340 Millionen Euro

Die Maßnahmen des Tiefbaus umfassen hauptsächlich die Themen Hochwasserschutz und Gewässer 2. und 3. Ordnung (Ahr und Nebenflüsse) außerhalb der Ortschaften sowie Kosten für detaillierte Bestandsaufnahme und die Renaturierung und Rekultivierung der Gewässer 3. Ordnung (Zuläufe zur Ahr). „Die Besonderheit bei den Maßnahmen des Hochwasserschutzes ist, dass die Maßnahmen nicht beschränkt sind auf die Wiederherstellung der bereits bestandenen und nun zerstörten Schutzmaßnahmen, sondern hierin sind die Budgets für die zukünftige Erstellung des Hochwasserschutzes enthalten“ so Frank Radermacher, Abteilungsleiter der Bauabteilung.

Abwasserwerk Mittelahr: 38 Maßnahmen und 186,5 Millionen Euro

Die Maßnahmen des Abwasserwerks Mittelahr beinhalten Verbindungssammler, Kläranlagen, Ortskanalisationen, sowie Regenüberlaufbecken. „Die Maßnahmen sind bereits mit den Zuständigen Behörden und Ministerium abgestimmt und können zeitnah offiziell beantragt werden“ erläutert Peter Dismon, Leiter des Abwasserwerks Mittelahr.

Verbandsgemeinde Allgemein: 42 Maßnahmen und 183,5 Millionen Euro

Die Allgemeinen Maßnahmen der Verbandsgemeinde umfassen neben den Aufräumarbeiten auch Kosten für Administration wie beispielsweise die Dokumentensicherung des Standesamtes und Bauamtes, Projektsteuerung der Maßnahmen, Feuerwehrausrüstungen sowie -fahrzeuge.

Pressemitteilung der

Verbandsgemeindeverwaltung

Altenahr

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