Betreuungsvereine und Betreuungsbehörde thematisierten Betriebskostenabrechnung
„Die zweite Miete“
Kreis Ahrweiler. Zur Veranstaltung „Die zweite Miete“ hatten die Betreuungsbehörde des Kreises sowie die Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler – der Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region und der SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. – Ende April in die Kreisverwaltung Ahrweiler eingeladen. Dort konnten Andrea Sebastian von der Betreuungsbehörde und Ralph Seeger vom SKFM 50 Gäste begrüßen und den Referenten des Abends vorstellen. Jürgen Schönfeldt, Assessor jur. Geschäftsstellenleiter Siegburg des Mieterbundes Bonn-Rhein-Sieg-Ahr, sprach über die Rechte des Mieters und die Betriebskostenabrechnung. Ehrenamtliche und hauptamtliche Betreuerinnen und Betreuer, Interessierte, aber auch einige Vermieter konnten viele interessante Informationen zum Mietrecht und zur Betriebskostenabrechnung mitnehmen. In seinem Vortrag berücksichtigte Jürgen Schönfeldt auch die Besonderheiten an der Ahr, wenn aufgrund der Ahrflut entstandene Mietmängel nicht behoben werden. Zunächst müsse ein Mietmangel dem Vermieter mitgeteilt und eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels gegeben werden. Im zweiten Schritt könne eine Mietminderung angekündigt werden, und falls keine Einigung möglich ist, sollte eine Feststellungsklage über die Höhe der Mietminderung entscheiden. Interessant war es auch für die Zuhörerinnen und Zuhörer zu erfahren, dass der Vermieter nur Nebenkosten abrechnen darf, wenn diese im Mietvertrag aufgelistet sind.
Und er erklärte den Unterschied zwischen einer Nebenkostenpauschale und Nebenkostenvorauszahlung. Selbstverständlich gab es viele Fragen aus dem Publikum, die der Referent geschickt in seinen Vortrag einbaute. So gab es einen lebhaften Austausch unds viele Informationen, die mit nach Hause genommen werden konnten.
Eine lebendige Veranstaltung, für die sich Hildegard Tempel bei Jürgen Schönfeldt und beim Publikum herzlich bedankte.
