
Am 26.02.2018
Allgemeine BerichteStellungnahme der Klinik Nette-Gut für Forensische Psychiatrie an der Rhein-Mosel-
Fachklinik zum Fall des flüchtigen Maßregelvollzugspatienten Herrn B.
Andernach. Wir sind der festen Überzeugung, unseren gesetzlichen Auftrag, psychisch kranken Straftätern wieder ein Leben in Freiheit zu ermöglichen und diese darauf vorzubereiten, sehr verantwortungsvoll ausführen. Das ist auch im aktuellen Fall so. Die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland sieht vor, dass Straftäter, die infolge einer psychischen Erkrankung schuldunfähig oder vermindert schuldfähig sind, nicht in den Strafvollzug kommen, sondern von einem Gericht zur Therapie und Sicherung in einem geeigneten psychiatrischen Krankenhaus (Maßregelvollzug) untergebracht werden. Die Aufgabe des Maßregelvollzugs besteht darin, durch geeignete therapeutische Maßnahmen die Patienten so lange zu behandeln, bis von Ihnen keine erheblichen rechtswidrigen Straftaten mehr zu erwarten sind.
Gleichzeitig besteht die Aufgabe, die Gesellschaft vor weiteren Straftaten zu schützen. Im Auftrag des Maßregelvollzuges besteht also das Spannungsfeld, einerseits die untergebrachten Patienten zu behandeln und über die Behandlung zu befähigen, ein straffreies Leben in der Gesellschaft zu führen und andererseits, Risiken für die Gesellschaft zu vermeiden. Im Ergebnis bedeutet diese Aufgabenstellung, dass die untergebrachten Personen in aller Regel über mehrere Jahre unter den Rahmenbedingungen gesicherter Unterbringung gezielt behandelt werden. Bei gutem Behandlungsverlauf müssen die Patienten auf ein Leben in Freiheit in der Gesellschaft vorbereitet werden, was über einen längeren Zeitraum durch unterschiedliche Maßnahmen erprobt werden muss. Die Hinführung auf ein Leben in Freiheit ist ein ebenfalls längerer Prozess mit sorgfältigen Prüfungen, Gutachten und sachverständigen Bewertungen von dafür qualifizierten Personen und Institutionen. Bei diesen Beurteilungen kommen wissenschaftlich anerkannte Verfahren zum Einsatz. Im konkreten Fall befindet sich der Patient bereits seit 13 Jahren im Maßregelvollzug. Er hat sich im Laufe seiner Unterbringung und seiner Bereitschaft zur Therapie Fortschritte und Lockerungen erarbeitet, die es ihm seit Dezember 2015 ermöglichen, die Klinik alleine und ohne Aufsicht zu verlassen. Ab Juni 2016, also seit mehr als eineinhalb Jahren, ist er einer regelmäßigen Arbeit in einem externen Betrieb nachgegangen und hat mehrfach ohne Begleitung Lockerungen wahrgenommen. In der ganzen Zeit ist es zu keinerlei Zwischenfällen gekommen. Die Verantwortlichen der Klinik gehen deshalb davon aus, dass der Patient akut keine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit darstellt.
Pressemitteilung
Landeskrankenhaus -
Anstalt des öffentlichen Rechts