
Am 03.08.2021
Allgemeine BerichteEhrenamtsbörse Wachtberg e.V. unterstützt Flutopfer in Dernau
Finanzamt gibt grünes Licht für Sonderspenden
Wachtberg. Noch immer sind die Schäden in den Gebieten der Flutkatastrophen im Rhein-Sieg-Kreis und vor allem im Ahrtal kaum fassbar. Es wird Monate dauern, bis sich die Lage vor Ort normalisiert – wobei von „normal“ wohl noch Jahre nicht die Rede sein dürfte, wenn man alleine an die Maßnahmen zur Wiederherstellung der zerstörten Infrastruktur denkt.
Bis dahin sind weiterhin noch sehr viel Hilfe, ehrenamtliches Engagement und auch viele Spenden erforderlich.
Die Ehrenamtsbörse Wachtberg e.V. hat jetzt vom Finanzamt Sankt Augustin „grünes Licht“ bekommen, Hilfsgelder und alle eingegangenen Spenden direkt den Hilfsbedürftigen zur Verfügung zu stellen.
Möglich macht dies ein Erlass des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. Juli.
Dort heißt es zur einführenden Begründung, dass die Beseitigung der Schäden bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen wird.
Es ist daher angezeigt, den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenzukommen.
Weitere Steuervergünstigung durch Finanzministerium bestätigt
In dem 20-seitigen Erlass (den es analog auch in Rheinland-Pfalz gibt) wird in den Abschnitten 2.1 und 2.2 auf den Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen eingegangen.
Normalerweise werden die in den Vereinssatzungen aufgeführten steuerbegünstigenden (= gemeinnützigen) Vereinszwecke vom Finanzamt geprüft und dem Verein im Freistellungsbescheid bestätigt. Mögliche gemeinnützige Zwecke sind in § 52 der Abgabenordnung abschließend aufgelistet. Die Vereine sind steuerrechtlich gehalten, nur diese speziellen Zwecke im Vereinsleben umzusetzen und danach ihre Vereinstätigkeit auszurichten. Andere Zwecke sind – sofern sie nicht in der Satzung ausdrücklich mit aufgenommen wurden – in der Regel nicht bedienbar.
So kann beispielsweise ein klassischer „Sportverein“ oder ein typischer „Heimat- und Bürgerverein“, dessen Wirkungsgebiet auf seine Heimatgemeinde ausgerichtet ist, keine Spenden annehmen, um sie im Rahmen der Katastrophenhilfe an Bedürftige weiterzuleiten. Hierzu würde es in der Vereinssatzung ausdrücklich des Zweckes „Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung“ nach § 52 (2) Nr. 12 der Abgabenordnung bedürfen. Diesen Zweck nachträglich in die Satzung aufzunehmen wäre auf der anderen Seite aber problematisch, wenn in den Folgejahren dieser Zweck nicht bedient werden würde.
Sechs Punkte, die beachtet werden sollten
Um diese Einschränkungen bis auf Weiteres aufzuheben, hat der Erlass des Finanzministeriums die Möglichkeiten der Spendenverwendung für die derzeitigen Katastrophenlage erweitert.
Im Einzelnen gilt ab sofort:
1. Gemeinnützige Vereine können Spenden, die zweckbestimmt zur Flutopferhilfe eingehen, an andere gemeinnützige Vereine vor Ort auch außerhalb der Heimatgemeinde weiterleiten.
2. Spenden, die zweckbestimmt zur Flutopferhilfe eingehen, können für hilfsbedürftige Personen verwendet werden, die ihre Situation glaubhaft dem Verein gegenüber darlegen.
3. Hilfsbedürftigkeit ist bis zu einer Summe von 5.000 Euro erbetener Unterstützungsleistung als glaubhaft anzunehmen. Höhere Beträge sind nur auf besonderen Nachweis möglich.
4. Die Gebietsbegrenzung auf die eigene „Vereinsgemeinde“ ist ausgesetzt, sodass auch Unterstützungsersuchen aus dem Ahrtal von Wachtberger Vereinen aus bedient werden können.
5. Einzahler von Spenden und Hilfsbedürftige dürfen selbstredend nicht ein und dieselbe Person sein.
6. Wichtig ist, dass die Spendeneinzahlung und -bescheinigungen den Zusatz „Flutopferhilfe“ (oder Sinngemäßes) beinhalten müssen.
Die Ehrenamtsbörse Wachtberg e.V. arbeitet im Ahrtal (insbesondere in Dernau) mit dem Kreisverband Bonn des Deutschen Roten Kreuzes e.V. (DRK) zusammen.
Seit Eintritt der Schadenslage sind die ehrenamtlichen Helfer des DRK dort rund um die Uhr im Einsatz, geben täglich hunderte Essen für die Helfer aus, haben Erste-Hilfe-Stationen eingerichtet, helfen bei der Verteilung von Sachspenden, sind seelsorgerisch unterwegs und arbeiten mit den anderen Hilfsorganisationen und den Ehrenamtlichen Hand in Hand zusammen.
Auch individuelle Notlagen werden von den Ehrenamtlichen vor Ort an uns übermittelt, damit wir direkt von Wachtberg aus unterstützen können.
Spenden, die vor Ort bei den Flutopfern direkt ankommen
Bei der Ehrenamtsbörse Wachtberg e.V sind bereits viele Spenden eingegangenen und es geht weiter. Alle Spenden werden unmittelbar vor Ort und auch direkt an Hilfsbedürftige weitergeleitet.
Jeder Euro kommt dort an, wo er dringend gebraucht wird.
Spendenkonto:
Ehrenamtsbörse Wachtberg e.V. Stichwort „Flutopferhilfe“
IBAN: DE71 3816 0220 4300 4440 11
BIC: GENODED1HBO
VR-Bank Bonn
Pressemitteilung
Ehrenamtsbörse Wachtberg e.V.