Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Futternutzung von ökologischen Vorrangflächen
Kreis MYK. Landwirte dürfen ab sofort brachliegende Ackerflächen im gesamten Landesbereich zur Beweidung nutzen oder zu Futterzwecken mähen. Diese Ausnahmegenehmigung betrifft Landwirte, die im Rahmen der Beantragung von Direktzahlungen zur Bereitstellung von sogenannten ökologischen Vorrangflächen verpflichtet sind. Hintergrund ist, dass die Starkregenereignisse der letzten Zeit und die damit verbundenen zum Teil nicht mehr nutzbaren Futterflächen die Futterversorgung für viele tierhaltende Betriebe deutlich erschwert. Durch die Freigabe der ökologischen Vorrangflächen können Futterengpässe vermieden werden. Ein Großteil der Ackerbrachen ist aktiv begrünt und bietet somit eine gute Möglichkeit, die bestehende Futterknappheit zumindest teilweise auszugleichen. Nicht unter die Ausnahmegenehmigung fallen Honigbrachen. Auch für andere ökologische Vorrangflächen gelten zum Teil abweichende Regelungen. Antragsteller aus dem Landkreis Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz können sich für weitere Auskünfte an Andreas Meurer vom Landwirtschaftsreferat der Kreisverwaltung wenden (0261 108-252 oder landwirtschaft@kvmyk.de).
Pressemitteilung der
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz