Am 03.09.2025

Allgemeine Berichte

Grippeschutzimpfung an zwei Terminen im Oktober

Grippeschutzimpfung an zwei Terminen im Oktober

Westerwaldkreis. Um möglichst gut durch den Herbst und Winter zu kommen, empfiehlt das Gesundheitsamt des Westerwaldkreises eine Grippeschutzimpfung. Die „echte“ Grippe ist keine harmlose Erkrankung und insbesondere bei Risikogruppen kann sie zu ernsthaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Nach der Impfung dauert es etwa 10 bis 14 Tage, bis ein ausreichender Schutz aufgebaut ist.

Arztpraxen wie auch einige Apotheken führen die in der Regel kostenfreie Impfung durch. Zudem bietet das Gesundheitsamt zwei Termine an, um sich gegen die Grippe impfen zu lassen:

Montabaur: Freitag, 10. Oktober, von 8 bis 18 Uhr, Gesundheitsamt – Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur (bitte barrierefreien Nebeneingang hinter dem Gebäude nutzen – Beschilderung Grippeimpfung / Schuleingangsuntersuchung)

Die Impfung ist nur möglich, wenn vorab online über www.westerwaldkreis.de oder telefonisch per 02602 124-567 ein Termin vereinbart wurde. Mitzubringen sind der Impfpass sowie ein ausgefüllter Einwilligungsbogen als PDF mit weiterführenden Informationen zum Download, der unter https://tinyurl.com/3eetn4zb bereitsteht. Bei Terminen im Gesundheitsamt Montabaur ist zu beachten, dass aufgrund von Bauarbeiten Parkplätze nur bedingt zur Verfügung stehen und mit längeren Fußwegen zu rechnen ist. In der Mobilität eingeschränkten Personen wird empfohlen, sich fahren zu lassen.

Im Gesundheitsamt wird an Menschen unter 60 Jahren der Impfstoff Influsplit 2025/2026 und an Personen über 60 Jahren der Hochdosis-Impfstoff Efluelda verimpft. Hilfreich ist es, wenn die zu Impfenden kurzärmelige Kleidung unter ihrer Jacke tragen. Andere Impfungen wie beispielsweise gegen Pneumokokken, Corona oder Tetanus können an diesen zwei Tagen nicht angeboten werden, ebenso wenig wie die Übertragung von alten zu neuen Impfpässen.

Die STIKO empfiehlt, dass sich folgende Personengruppen gegen Grippe impfen lassen:

• alle Personen ab 60 Jahren,

• alle Schwangeren ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab dem 1. Schwangerschaftsdrittel,

• Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (wie zum Beispiel chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische neurologische Grundkrankheiten wie beispielsweise Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben, angeborene oder erworbene Immundefizienz oder HIV),

• Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen,

• Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen (siehe oben) gefährden können sowie

• Personen, die im privaten Umfeld häufigen, regelmäßigen und direkten Kontakt zu beispielsweise Schweinen, Geflügel sowie Wildvögeln (frei und gehalten) oder Robben haben.

Geimpft werden sollten im Rahmen eines erhöhten beruflichen Risikos außerdem

• Personen mit erhöhter Gefährdung (zum Beispiel medizinisches Personal),

• Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr,

• Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können.

Pressemitteilung des

Westerwaldkreises

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