
Am 29.05.2017
Allgemeine BerichteOffizielle Einsegnung in St. Peter in Sinzig
„Heiliger Vogt“ mit neuer Ruhestätte für die Ewigkeit
Sinzig. Der „Heilige Vogt“ hat eine neue Ruhestätte für die Ewigkeit.
Die neue Grablege der Mumie, die die Sinziger auch „dat Ledermännche“ nennen, in St. Peter wurde am Sonntag in einer Pontifikalvesper von Weihbischof Jörg Michael Peters eingesegnet. Damit ging eine über fünf Jahre andauernde Beratung zu Ende. In der gab es durchaus mehr als künstlerische Differenzen zwischen Bistum, Pfarrgemeinde und Kirchbauverein.
Ungezählte Ortstermine hat es gedauert, bis ein Entwurf für die letzte Ruhestätte der sterblichen Überreste von Johannes Wilhelm von Holbach, auch der „Vogt von Sinzig“ genannt, gefunden werden konnte. Seit einigen Wochen wurde an der eingehausten Baustelle in der Sinziger Pfarrkirche gearbeitet und der Entwurf von Bistumsarchitekt Thomas von der Stein umgesetzt. Nachdem der mumifizierte Körper umgebettet wurde, konnte auch die künstlerisch gestaltete Abdeckung auf den gläsernen Deckel des Sarkophags aufgebracht werden.
Die Identität der Mumie hat der Vorsitzende des Kirchbauvereins Stefan Pauly bereits vor geraumer Zeit nachgewiesen. Es handelt sich um die sterblichen Überreste von Johannes Wilhelm von Holbach, der bis ins Jahr 1691 jülich-klevischer Amtsvogt in Sinzig war. Viele Legenden ranken sich um die Mumie, wobei auch eine gewisse rheinische Dualität deutlich wird. Denn in der Bezeichnung „Heiliger Vogt“ wird eine Art Heiligsprechung durch das Volk deutlich. Die Bezeichnung „Ledermännchen“ steht für allerlei Schabernack, der in vergangenen Jahrhunderten mit der Mumie getrieben wurde.
Die Mumie selbst hat eine sehr bewegte Existenz hinter sich. Denn im Jahr 1797 wurde sie von französischen Revolutionstruppen nach Paris entführt, kehrte im Triumphzug im Jahr 1815 nach Sinzig zurück. Allein in den vergangenen 50 Jahren wurde der unverweste Leichnam dreimal innerhalb von St. Peter umgebettet. Im Jahr 2013 hatten sich der Pfarrverwaltungsrat, der Pfarrgemeinderat und der Kirchbauverein auf eine Beisetzung innerhalb von St. Peter geeinigt, wobei das „Ledermännchen“ für die Sinziger auch weiterhin in großen Teilen sichtbar bleiben sollte. Seit dieser Zeit lagen die Sinziger und das Generalvikariat des Bistums aber auch im Clinch. Denn nach Kirchenrecht darf Johannes Wilhelm von Holbach, so groß seine gesellschaftliche Reputation zu Lebzeiten auch gewesen ist, gar nicht im Gotteshaus beigesetzt werden. Dies wäre allein kirchlichen Würdenträgern vorbehalten. Das Bistum stimmte aber letztlich zu.
Denn immerhin liegt das Versprechen von Dr. Christan Vetter, der bis 1662 in Sinzig Priester war, an Holbach schriftlich vor, diesen in St. Peter beizusetzen. Und der Vogt „wohnt“ ja seit 1815 ununterbrochen in der Pfarrkirche, was ja auch ein gewisses Gewohnheitsrecht beinhaltet.
Wie angestrebt klappte es mit der Grablegung im Jahr 2017 zu 750-Jahr-Feier der Stadt Sinzig. Die Grablege und vor allem ihre künstlerisch gestaltete Metallauflage, die „dat Ledermännche“ doch schon etwas ins Verborgene rückt, werden aber wohl noch für Diskussionen sorgen.
BL
