Allgemeine Berichte | 07.04.2022

Kommunale Impfstelle Cochem-Zell in Bremm

Impfungen ohne Termin

 Quelle: pixabay

Kreis Cochem-Zell. An den folgenden Terminen ist in der kommunalen Impfstelle Cochem-Zell (Auf Cales 27, 56814 Bremm) eine Impfung gegenCOVID-19 auch ohne vorherige Anmeldung/Terminregistrierung möglich: Freitag, 22. April, 13 – 16:30 Uhr, Freitag, 29. April, 13 – 16:30 Uhr. Mit einem mRNA-Impfstoff (BioN-Tech oder Moderna) werden Erst-, Zweit- und Auffrischimpfungen (erste und zweite Auffrischimpfung) durchgeführt.

Mit dem Protein-Impfstoff (Nuvaxovid der Firma Novavax) können Erstimpfungen, Zweitimpfungen (sofern die Erstimpfung mit Nuvaxovid durchgeführt wurde) sowie, zur Optimierung des Impfschutzes (Grundimmunisierung) nach einer Impfung mit dem Impfstoff COVID-19 Vaccine Janssen (Johnson&Johnson), Zweitimpfungen durchgeführt werden. Auch ungeimpfte Personen mit einer überstandenen SARS-CoV-2-Infektion können sich zur Vervollständigung einer Grundimmunisierung mit einer Impfstoffdosis Nuvaxovid in der kommunalen Impfstelle impfen lassen. Alle Impfungen werden gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission durchgeführt. Impfungen mit einem mRNA-Impfstoff sind ab 12 Jahren möglich, mit dem Protein-Impfstoff erst ab 18 Jahren. Zum jetzigen Zeitpunkt ist für Schwangere und stillende Personen eine Impfung mit Nuvaxovid aufgrund fehlender Daten nicht empfohlen. Aus diesem Grund können diese Personen momentan in der Kommunalen Impfstelle keine Impfung mit Nuvaxovid erhalten. Bei den Impfungen mit einem mRNA-Impfstoff besteht keine Impfstoffwahl. Eine erste Auffrischimpfung ist frühestens drei Monate nach der zweiten Impfung möglich. Eine zweite Auffrischimpfung empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) Menschen ab 70 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohnern, Betreuten in Pflegeeinrichtungen sowie Menschen mit Immunschwäche frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischimpfung. Frühestens sechs Monate nach der ersten Auffrischimpfung können Personen, die in Medizin- und Pflegeeinrichtungen mit direktem Patienten- und Bewohnerenkontakt beschäftigt sind, eine zweite Auffrischimpfung erhalten. In der kommunalen Impfstelle ist eine zweite Auffrischimpfung vorerst nur bei Personen ab 16 Jahren möglich. Alle Personen unter 70 Jahren müssen zum Nachweis der Berechtigung zur zweiten Auffrischimpfung unbedingt einen entsprechenden Nachweis in der Impfstelle vorlegen. Als Nachweis einer Immunschwächeerkrankung kann nur ein ärztliches Attest anerkannt werden, in dem bescheinigt wird, dass die Notwendigkeit einer 4. Impfung aufgrund einer Immunschwächeerkrankung erforderlich ist. Bewohnerinnen und Bewohner oder Betreute in Pflegeeinrichtungen müssen eine Bescheinigung der Einrichtung vorlegen. Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen müssen eine Bescheinigung des Arbeitgebers zur Impfung mitbringen. Ohne Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung kann die Impfung in der Impfstelle nicht durchgeführt werden. Die Impfstelle Cochem-Zell bietet nach aktuellem Stand keine Impfungen für Kinder zwischen fünf und elf Jahren an. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren können nur geimpft werden, wenn sie in Begleitung eines Sorgeberechtigten erscheinen. Eine schriftliche Einverständniserklärung eines Sorgeberechtigten, ohne dass dieser selbst vor Ort ist, genügt nur bei 16- und 17-Jährigen. Für die Impfung ist zwingend ein Personalausweis oder ein vergleichbares Ausweisdokument vorzulegen. Bei Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahren genügt auch die Vorlage der Geburtsurkunde, des Schülerausweises, der Gesundheitskarte oder eines vergleichbaren Dokuments. Sofern die Impfung im Impfausweis dokumentiert werden soll, ist dieser ebenfalls vom Impfling mitzubringen. Die kommunale Impfstelle kann keine Impfausweise ausgeben. Wenn kein Impfausweis vorhanden ist, wird die Impfung auf einem Einlegeblatt dokumentiert. Eine Terminregistrierung unter www.impftermin.rlp.de ist auch weiterhin möglich.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Cochem-Zell

Quelle: pixabay

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