Allgemeine Berichte | 18.05.2020, 10:04 Uhr

Marktcheck der Verbraucherzentrale zeigt erhebliche Defizite

Internet zu langsam?

In einem stichprobenartigen Marktcheck der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erreichte nur 20 Prozent der Teilnehmenden die vertraglich vereinbarte Internetgeschwindigkeit

Region. Bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz beschweren sich immer wieder Verbraucherinnen und Verbraucher über eine zu langsame Internetverbindung. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie sind Millionen Menschen im Homeoffice oder beim Homeschooling auf eine stabile und leistungsfähige Internetverbindung angewiesen.

Im Januar hatte die Verbraucherzentrale Interessierte aus Rheinland-Pfalz dazu aufgerufen, ihre Bandbreite zu messen. 185 Verbraucherinnen und Verbraucher haben sich im Zeitraum, von Ende Januar bis Ende Februar, an der Messaktion beteiligt. Sie haben mehrere Stichproben-Messungen über das Messtool der Bundesnetzagentur www.breitbandmessung.de an unterschiedlichen Tagen und zu unterschiedlichen Uhrzeiten durchgeführt. 480 Messergebnisse von 150 Verbraucherinnen und Verbrauchern konnte die Verbraucherzentrale für ihren Marktcheck auswerten.

Ergebnisse des Marktchecks:

- Nur bei 20 Prozent der beteiligten Nutzerinnen und Nutzer wird die vertraglich geschuldete Internetgeschwindigkeit erreicht. Bei vier von fünf Haushalten kommt weniger als 90 Prozent der vertraglich geschuldeten Leistung an.

- Bei rund 47 Prozent der Fälle stand weniger als die Hälfte der gebuchten Geschwindigkeit zur Verfügung.

- Bei Anschlüssen mit 100 Mbit/s wurde die vertragsgemäße Soll-Internetgeschwindigkeit bei 53 Prozent der Haushalte erreicht, gefolgt von den Anschlüssen mit 50 Mbit/s mit rund 28 Prozent.

- Bei Anschlüssen mit 200 Mbit/s erreichte keiner der ausgewerteten Anschlüsse die vertraglich geschuldete Geschwindigkeit.

„Für die Messung der Bandbreite wurde das Messtool der Bundesnetzagentur genutzt, weil es auf eine hohe Akzeptanz bei den Anbietern stößt und auch für Technik-Laien einfach und verständlich zu bedienen ist“, so Michael Gundall, Technik-Experte der Verbraucherzentrale. „Außerdem können die so gemessenen Ergebnisse bei einer Reklamation rechtsverbindlich als Beweis gegen den eigenen Anbieter eingesetzt werden.“

Die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher haben noch keine „echten“ Glasfaseranschlüsse, sondern beziehen das Internet entweder über die Telefonleitung (VDSL) oder über das Breitbandkabelnetz. Problematisch hierbei ist, dass sie sich beim Kabelanschluss die Bandbreite mit bis zu 1.000 weiteren Kabelanschlüssen teilen. „Je mehr Verbraucherinnen und Verbraucher also gleichzeitig das Internet nutzen, desto geringer ist die Bandbreite für jeden Einzelnen“, so Gundall.

Gerichte gestehen Verbraucherinnen und Verbrauchern ein Kündigungsrecht zu, wenn die maximale Übertragungsgeschwindigkeit wesentlich unterschritten wird. Das zeigen die Urteile etlicher Amtsgerichte aus der Vergangenheit. Eine klare gesetzliche Regelung oder höchstrichterliche Rechtsprechung gibt es jedoch noch nicht.

Zur Stärkung der Verbraucher fordert die Verbraucherzentrale bei nicht vertragsgemäßer Internetgeschwindigkeit gesetzliche Minderungs-, Tarifwechsel- und Sonderkündigungsrechte. Außerdem sollten Anbieter stärker dafür haften, wenn ihre Vertriebskräfte falsche Versprechen zur Internetgeschwindigkeit machen und Verträge verkaufen, die gar nicht eingehalten werden können.

Bis dahin empfiehlt die Verbraucherzentrale, anhand der Messprotokolldaten, die Übertragungsgeschwindigkeit zu prüfen und eklatante Abweichungen beim Anbieter zu reklamieren oder die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens bei der Verbraucherschlichtungsstelle der Bundesnetzagentur zu beantragen.

Tipps der Verbraucherzentrale:

- Das Messtool der Bundesnetzagentur zur Überprüfung der Qualität des Internetanschlusses dient als rechtssicherer Nachweis, sofern die Anleitung der Bundesnetzagentur beachtet und die Messungen richtig durchführt wurden. Die Speedtests der Anbieter erfolgen dagegen nach anbieterspezifischen Vorgaben und sind deswegen weder einheitlich noch zwingend objektiv.

- Kommen mehrere Tests zu unterschiedlichen Zeitpunkten zu dem Ergebnis, dass der Anbieter nicht die vertragsgemäße Internetgeschwindigkeit liefert, so muss er zunächst mit einer angemessenen Frist aufgefordert werden, den Mangel abzustellen, bevor weitere Rechte geltend gemacht werden können.

- Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung kann die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz beim Test und bei der Durchsetzung von Verbraucherrechten beraten und unterstützen.

Musterformulierungshilfen für Anschreiben an den Telekommunikationsanbieter stellt die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite zur Verfügung: https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/digitale-welt/onlinedienste/internetanschluss-zu-langsam-was-betroffene-tun-koennen-12763

Der komplette Marktcheck ist zu finden unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/Bericht-Breitbandmessung-rlp.

Wer sich individuell beraten lassen möchte, kann sich an die Verbraucherzentrale wenden unter telekommunikation@vz-rlp.de oder telefonisch unter (0 61 31) 28 48 888.

Pressemitteilung

Verbraucherzentrale

Rheinland-Pfalz

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