Hinweise für Winzer aus Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz
Jetzt noch Anträge zur Umstrukturierung von Rebpflanzungen für 2021 stellen
Anträge können elektronisch erstellt werden
Kreis MYK. Anträge auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2021 können noch bis 30. September 2020 gestellt werden. Darauf weist das Landwirtschaftsreferat der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hin.
Beantragt werden müssen alle Flächen, die im Herbst 2020 oder im Frühjahr 2021 gerodet werden sollen und für die eine Förderung im Rahmen der Weinmarktordnung geplant ist (Antragstellung Teil 1). Die Rodungsbescheide aus Vorjahren verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Rebflächen nicht bereits gerodet wurden. Auch unbestockte Flächen sind zu melden, für die eine berechtigte und genehmigte Bestockung beabsichtigt ist. Die Benachrichtigung, ob gerodet werden kann, erfolgt Anfang Dezember 2020. Erst dann dürfen Veränderungen an den beantragten Flächen vorgenommen werden. Im Januar des kommenden Jahres erfolgt, wie in den Vorjahren, dann die Antragstellung Teil 2.
Anträge können über das Weininformationsportal der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Hier werden bereits bei der Dateneingabe Hilfestellungen angeboten. Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums die Richtlinie sowie alle Antragsformulare zum Download bereit.
Mehr Informationen und Beratung für Winzer aus der Stadt Koblenz und dem Landkreis Mayen-Koblenz gibt es beim Landwirtschaftsreferat der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz unter Telefon: 02 61/1 08-4 10.
Pressemitteilung
der Kreisverwaltung MYK
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