Allgemeine Berichte | 22.02.2022

Das Gesundheitsamt Mayen-Koblenz beantwortet die häufigsten Fragen zu den Themen Absonderung und mehr

Kein Genesenennachweis für Corona-Positive bei Schnelltest

Symbolbild.  Foto: pixabay.com

Kreis Mayen-Koblenz. Aktuell erreichen viele Fragen zu den Themen Absonderung, Tests und Genesenen-Bescheinigungen das Gesundheitsamt Mayen-Koblenz, das daher die häufigsten Fragen beantwortet:

Was mache ich bei einem positiven Selbsttest?

Fällt ein Selbsttest positiv aus, muss sich die positiv getestete Person unverzüglich absondern und einen PoC-Antigentest durch geschultes Personal in einer Testeinrichtung oder einen PCR-Test vornehmen lassen (es gibt keine Pflicht zur Durchführung eines PCR-Tests). Ist auch das Ergebnis dieses Tests positiv, hat sich die positiv getestete Person weiterhin in Isolation zu begeben. Außerdem sind diejenigen Personen in Kenntnis setzen, mit denen sie engen Kontakt hatte.

Wie lange dauert die Absonderung?

Für positiv getestete Personen, enge Kontaktpersonen und Hausstandsangehörige, die in Absonderung müssen, endet die Absonderung automatisch nach Ablauf von 10 Tagen, ohne dass ein weiterer Test erfolgen muss. Eine Freitestung ist frühestens ab dem 8. Tag mittels zertifiziertem PoC-Test durch geschultes Personal möglich, wobei in den letzten 48 Stunden vor Vornahme der Testung keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus vorgelegen haben dürfen. Die Absonderungsfrist beginnt immer erst am Tag nach Durchführung des Tests.

Wenn das positive Testergebnis auf einem durch geschultes Personal vorgenommenen PoC-Antigentest beruht, dann gilt eine Ausnahme: Hier kann mit dem ersten nach dem positiven PoC-Antigentest vorgenommenen negativen PCR-Test die Absonderung beendet werden. Ein positiver PoC-Antigentest kann also sofort mit einem negativen PCR-Test widerlegt werden.

Wann erhalte ich eine Genesenen-Bescheinigung?

Nur, wenn die Corona-Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde. Ein positiver PoC-Test (Schnelltest) reicht dafür nicht aus.

Wann erhalte ich eine Quarantäne-Anordnung?

Wenn die Corona-Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, erhalten die Infizierten den Quarantäne-Bescheid automatisch. Bei einem positiven Schnelltest wird das entsprechende Schreiben nur auf Antrag ausgestellt. Dieses kann per Mail an corona@kvmyk.de, unter Beifügung des Zertifikats über das positive Ergebnis, beim Gesundheitsamt beantragt werden. Ein Screenshot aus der Corona-Warnapp reicht nicht aus.

Wie erhalten Kontaktpersonen einen Nachweis zur Absonderung?

Kontaktpersonen können über einen entsprechenden Vordruck gemeldet werden. Die Kontaktpersonen erhalten dann ebenfalls eine Bescheinigung. Den Vordruck gibt es unter www.kvmyk.de/corona.

Antworten zu vielen weiteren Fragen gibt es unter www.kvmyk.de sowie www.corona.rlp.de.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Symbolbild. Foto: pixabay.com

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