Allgemeine Berichte | 08.05.2020

Ministerrat beschließt Erweiterung der Kontaktbeschränkung

Lockerung der Corona-Kontaktbeschränkungen

Symbolbild.Foto: Pixabay

Mainz. Der Ministerrat hat am Freitag, 8. Mai, über die Beschlussvorlage der Ministerpräsidentenkonferenz und der Bundeskanzlerin vom 6. Mai beraten, wonach angesichts der niedrigen Infektionszahlen der Aufenthalt im öffentlichen Raum künftig Angehörigen des eigenen Hausstandes auch mit den Personen eines weiteren Hausstandes gestattet werden soll. Bislang galt die Regel: Angehörige eines Hausstandes plus eine weitere Person.

Diese Regelung wird für Rheinland-Pfalz ab nächstem Mittwoch mit der 6. Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft treten. „Durch die niedrigen Infektionszahlen ist es jetzt möglich, die Erweiterung der Kontaktbeschränkung neben anderen Maßnahmen der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung, wie die Öffnung der Gastronomie, zu ermöglichen. Dies wird den Menschen in Rheinland-Pfalz eine große Erleichterung bringen „, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing und Umweltministerin Ulrike Höfken.

„Das Infektionsgeschehen in Rheinland-Pfalz ist so niedrig, wie noch nie seit Beginn der Corona Pandemie. Es ist ein großer Fortschritt, dass die Zahl der Neuinfektionen durch die Maßnahmen der letzten Wochen stark gesenkt werden konnten. Das alles konnte erreicht werden, weil alle Beteiligten in Rheinland-Pfalz an einem Strang ziehen. Auch jetzt kommt es wieder auf jeden einzelnen an: Wir müssen die Hygieneregeln, die Abstandsregel von mindestens 1,5 Metern und die Maskenpflicht einhalten. Es gilt weiterhin das Motto ‚So schütze ich Dich und Du mich“, erklärten nach dem Corona-Ministerrat Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing und Umweltministerin Ulrike Höfken.

In Bezug auf das Risiko ansteigender Infektionszahlen erklärten sie weiterhin: „Wir werden die Infektionszahlen genau beobachten. Wenn wir sehen, dass eine Maßnahme zu einer stärkeren Zunahme von Infektionen führt, wird die Landesregierung umgehend gegensteuern. So kann das Land sehr schnell Maßnahmen ergreifen, um mögliche Infektionsherde einzudämmen,“ erklärten die Spitzen der Landesregierung.

Pressemitteilung Staatskanzlei Rheinland-Pfalz

Symbolbild.Foto: Pixabay

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Kommentare
12.05.202017:39 Uhr
Frank Zerwas

Dieser sogenannte Totraum Effekt ist minimal und daher unerheblich.

10.05.202016:57 Uhr
Wallykarl@

Die Maskenpflicht führt bei vielen Bürgern zu Beschwerden, dies kann durch ein ärztliches Attest ausgesetzt werden.
Das immer wieder einatmen der eigenen Luft kann gesundheitsschädlich sein, das sollte der Arzt feststellen.

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