Allgemeine Berichte | 18.10.2018

Polizei gibt Tipps und wichtige Hinweise zum Beginn der „Wildwechsel-Saison“

Mit dem Herbst steigt die Gefahr von Wildunfällen

Die Polizei rät dringend dazu, die Wildwechsel-Schilder zu beachten, da in der dunklen Zeit die Wildunfallgefahr steigt. Foto: pixabay/GoranH

Koblenz. Mit Beginn des Herbstes und der dunklen Jahreszeit wächst leider auch wieder die Gefahr von Wildunfällen auf den Straßen in der Region. Wer kennt das nicht: Man ist mit dem Auto in der Dämmerung oder bei Nacht unterwegs und plötzlich steht ein Reh oder ein Wildschwein im Scheinwerferlicht vor dem Auto. Ein Schreckmoment, keine Frage. Deshalb appelliert die Polizei auch in diesem Jahr wieder rechtzeitig zur „Wildwechsel-Saison“:

Wichtige Tipps für Autofahrer

- Vor allem in Waldgebieten gilt: Wildwechsel-Schilder beachten und den Fahrbahnrand im Blick behalten

- Fahren Sie vorsichtig und vor allem nicht zu schnell, denn Wildwechsel sind zu jeder Tages- und Nachtzeit möglich

- Die frühen Morgenstunden vor der Dämmerung und die frühen Abendstunden sind besonders gefährlich.

- Wildtiere sind selten allein unterwegs - gerade Wildschweine sind oft in Rotten von fünf, zehn oder mehr Tieren zusammen unterwegs. Vorsicht gilt aber auch, wenn ein Reh die Fahrbahn gekreuzt hat. Die Autofahrer sollten sich auch hier auf weitere Tiere gefasst machen.

- Fuß vom Gas - so lautet die Devise, wenn ein Wild gesichtet wird. Blenden Sie das Licht ab und hupen Sie - das vertreibt die Tiere am ehesten.

- Weichen Sie nur aus, wenn dies gefahrlos möglich ist, denn Kollisionen mit Wildtieren verlaufen meist glimpflicher als solche mit dem Gegenverkehr oder einem Baum.

- Sollte es doch zu einem Unfall gekommen sein, sichern Sie die Unfallstelle sofort ab (Warndreieck, Warnblinker).

- Wenn sich das verletzte Tier in den Straßengraben, in Wald oder Feld geschleppt hat, sollten Sie die Unfallstelle markieren. Das erleichtert das Aufspüren des Tieres.

- Alarmieren Sie nach einem Wildunfall die Polizei, die dann auch den Jagdpächter verständigt.

Wichtig: Wer ein Tier anfährt, verletzt und die Polizei bzw. den Jagdpächter nicht verständigt, macht sich unter Umständen wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz strafbar.

Pressemitteilung Polizeidirektion Koblenz

Die Polizei rät dringend dazu, die Wildwechsel-Schilder zu beachten, da in der dunklen Zeit die Wildunfallgefahr steigt. Foto: pixabay/GoranH

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