Allgemeine Berichte | 24.02.2023, 10:44 Uhr

SGD Nord sorgt für Durchgängigkeit der Gewässer

Ökologie der Gewässer werden wieder hergestellt

Damit die Baumaßnahmen starten können, müssen hier Zäune entfernt, abgelagerter Abfall entsorgt sowie einige junge Gehölze entfernt werden.  Foto: © SGD Nord
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Koblenz. Treffen Wasserlebewesen auf eine Wehranlage, stellt diese ein großes Hindernis für sie dar. Der Mensch hat lange Zeit durch viele Einbauten in die Flüsse verhindert, dass die Tiere einen geeigneten Lebensraum finden. Damit dies dennoch gelingen kann, hilft die SGD Nord im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz, die Ökologie der Gewässer wiederherzustellen und sorgt zudem für eine gute Gewässerqualität.

Ein solches Projekt läuft derzeit an der Sieg. Dieser Fluss ist ein wichtiges Gewässer für den Langdistanzwanderfisch Lachs im Einzugsgebiet des Rheins. Zwischen Kirchen und Mudersbach befindet sich hier die Wehranlage Euteneuen. Diese stellt nicht nur ein unüberwindbares Querbauwerk dar, sie ist seit 2015 auch teildefekt und nicht mehr regelbar. Das Land führt deshalb als Eigentümer und Unterhaltungspflichtiger die Wiederherstellung der linearen Durchgängigkeit durch. Aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie und den Wassergesetzen leitet sich dazu ein gesetzlicher Auftrag ab. Der betroffene Siegabschnitt ist gleichzeitig durch das FFH-Gebiet „Sieg“ geschützt, dessen Managementplan die Wiederherstellung und Entwicklung naturnaher Fließstrecken mit einer natürlichen Gewässerdynamik, die Beseitigung von gewässerschädlichen Querbauwerken sowie die Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit der Sieg vorsieht.

Deshalb hat die SGD Nord die konkreten Planungen für den Wehrrückbau beauftragt, die nach erfolgreicher Plangenehmigung umgesetzt werden sollen. Derzeit laufen vorbereitende Arbeiten zur späteren Baustelleneinrichtung auf einem etwa 650 Quadratmeter großen, landeseigenen Grundstück am rechten Ufer der Sieg im Bereich der Wehranlage Euteneuen. Damit die Baumaßnahmen starten können, müssen hier Zäune entfernt, abgelagerter Abfall entsorgt sowie einige junge Gehölze entfernt werden. Der Platz wird benötigt, um die erforderlichen Materialien, Maschinen und Geräte zu lagern.

Zum Hintergrund

Besonders die Wehre bilden für Lebewesen im Wasser schier unüberwindliche Barrieren. Nach einem Rückbau des Wehrs wird die sowohl aufwärts als auch abwärts gerichtete Wanderung von Fischen und anderen aquatischen Lebewesen sowie der Sedimenttransport wieder ermöglicht. Die Maßnahme dient damit auch der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Sie verpflichtet ihre Mitgliedsstaaten dazu, alle Gewässer in der Europäischen Union flächendeckend zu schützen, ihren Zustand zu verbessern und die einzelnen Staaten zu einer intensiven Kooperation beim grenzüberschreitenden Gewässerschutz zu bewegen. Die Sieg ist in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen als Lachsgewässer ausgewiesen und besitzt eine hohe Priorität bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie.

Der Betreiber der Wasserkraftanlage Euteneuen hatte einen Antrag zur Wiederinbetriebnahme der Wasserkraftanlage gestellt. Dieser wurde mit Bescheid vom 14.10.2019 aufgrund der Unvollständigkeit und Mangelhaftigkeit der Planunterlagen zurückgewiesen. Nach Ablehnung einer Klage vor dem Verwaltungsgericht wurde nach einer Berufung beim Oberverwaltungsgericht Koblenz am 05.08.2021 die Zulassung der Klage abgelehnt und die Planung zum Umbau der Wehranlage durch das Land wieder aufgenommen. In Nordrhein-Westfalen wurden im Bereich der unteren und oberen Sieg sowie ihrer Nebengewässer bereits erhebliche Anstrengungen unternommen, um eine natürliche Wiederansiedlung des Lachses zu realisieren. Auch an den fünf Wehren an der Sieg in Rheinland-Pfalz muss die geforderte lineare Durchgängigkeit für Fische und andere Wasserorganismen wiederhergestellt werden.

Pressemitteilung SGD Nord

Damit die Baumaßnahmen starten können, müssen hier Zäune entfernt, abgelagerter Abfall entsorgt sowie einige junge Gehölze entfernt werden. Foto: © SGD Nord

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