Entschärfung einer Fliegerbombe

Personen müssen Gefahrenbereich verlassen

Personen müssen Gefahrenbereich verlassen

Das Evakuierungsgebiet. Quelle: Stadt Koblenz

Koblenz. Bei Sondierungsarbeiten auf einem Baugrundstück in der Peter-Klöckner-Straße wurde eine 500 kg schwere Fliegerbombe entdeckt. Die Entschärfung kann nur durchgeführt werden, wenn alle Personen den Gefahrenbereich verlassen haben. Aus dem umseitig abgedruckten Plan können Sie entnehmen, ob Sie hierzu gehören.

Wir bitten Sie, den Gefahrenbereich am 25. Mai 2023 bis 17 Uhr verlassen zu haben. Ab diesem Zeitpunkt wird das Einfahren in diesen Bereich nicht mehr möglich sein. Personen, die dann noch im Gefahrenbereich angetroffen werden, wird ein Platzverweis nach § 13 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) erteilt.

Bitte verschließen Sie Ihre Häuser/Wohnungen, schließen Sie Ihre Fenster und lassen Sie - falls möglich - die Rollläden an den Fenstern herab. Bitte denken Sie daran, eventuell benötigte Medikamente in ausreichender Menge mitzunehmen. Falls spezielle Nahrung (z. B. Baby- oder Diabetikernahrung) benötigt wird, bitten wir daran ebenso zu denken wie an Windeln und Ersatzkleidung. Bitte schalten Sie Zeitschaltuhren ab und denken Sie an Ihre Haustiere, um unnötige Kontrollmaßnahmen einzelner Wohnungen zu verhindern, die den Entschärfungszeitpunkt verspäten können.

Verlassen Sie das Gebiet und begeben Sie sich im Bedarfsfall zu der für Sie eingerichteten Betreuungsstelle.

Für Sie steht an dem Tag ab 16 Uhr die Sporthalle der Grundschule Freiherr-vom-Stein in der Steinstraße, 56073 Koblenz-Rauental (gegenüberliegende Straßenseite der Grundschule) als Aufenthaltsmöglichkeit zur Verfügung. Die Mitnahme von Haustieren in die Einrichtung ist jedoch nicht zugelassen.

In der Betreuungsstelle wird grundsätzlich keine Verpflegung zur Verfügung gestellt.

Sollten Sie sich nicht selbstständig zu der Aufenthaltsmöglichkeit begeben können, weil Sie auf fremde Hilfe angewiesen sind, wenden Sie sich bitte an das INFO-Telefon bei der Feuerwehr unter der Telefonnummer:

INFO-Telefon 02 61 - 40 40 4-80 00 (zwischen 8 und 18 Uhr)

Für Bürger, die sich nicht über das Telefon verständigen können, steht auch die

Fax-Nummer 02 61 - 4 46 60 zur Verfügung.

Die Aufhebung der Absperrung bzw. eine Verzögerung bei der Entschärfung wird Ihnen über die lokalen Rundfunksender und das Internet (www.koblenz.de) sowie die Facebook- und Instagram-Seite der Stadtverwaltung Koblenz mitgeteilt. Wenn die Entschärfungsmaßnahmen abgeschlossen sind und Entwarnung gegeben wurde, werden Sie, sofern erforderlich, zu Ihrem Wohnsitz zurückgebracht.

Die Aktion dient Ihrer Sicherheit, deshalb bitten wir Sie, sich an die Anweisungen des Ordnungsamtes, der Polizei und der Feuerwehr zu halten!Pressemitteilung Stadt Koblenz