Allgemeine Berichte | 06.12.2024

SGD Nord erteilt räumlich und zeitlich beschränkte Ausnahmegenehmigung

Problem-Wolfsrüde darf erlegt werden

Symbolbild. Copyright: Landesforsten RLP/Jonathan Fieber

Westerwaldkreis. Das Koordinationszentrum Luchs und Wolf (KLUWO) hat bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord die letale Entnahme des zum Leuscheider Rudel gehörenden Wolfsrüden GW1896m beantragt.

Die SGD Nord hat in ihrer Funktion als Obere Naturschutzbehörde die Argumente für und gegen eine letale Entnahme abgewogen. Die Rissereignisse der Vergangenheit zeigen, dass der Wolf GW1896m in der Lage ist, die empfohlenen Schutzeinrichtungen zu überwinden. Es ist davon auszugehen, dass er dies auch in Zukunft wiederholt tun wird. Aufgrund der jüngsten Übergriffe auf gesicherte Nutztiere ist der räumliche und zeitlich enge Zusammenhang gegeben, der in § 45 a des Bundesnaturschutzgesetzes gefordert wird, um die Tötung eines schadstiftenden Tieres einzuleiten.

Die Ausnahmegenehmigung ist befristet und nur in den Zeiträumen vom 9.12.2024 bis 19.12.2024 und 3.01.2025 bis 29.01.2025 gültig. Außerhalb der Zeiträume (somit auch in der Zeit vom 20.12.2024 bis 2.01.2025) bleibt die Entnahme von Wölfen ausdrücklich verboten und stellt eine Straftat dar (§ 71 BNatSchG). Die Ausnahmegenehmigung gilt nur im engen räumlichen Zusammenhang bis zu einer Entfernung von 1.000 Metern zum Standort des Rissereignisses vom 02.11.2024.

Aufgrund der Tatsache, dass der betroffene Wolf optisch nicht eindeutig von anderen Wölfen des Rudels zu unterscheiden ist, darf, sobald ein Wolf entnommen wurde, kein Abschuss weiterer Wölfe erfolgen. Mittels genetischer Untersuchung wird zeitnah untersucht, ob es sich bei dem entnommenen Wolf um GW1896m handelt. Ist dies der Fall, verliert die Ausnahmegenehmigung ihre Gültigkeit und der Abschuss weiterer Wölfe ist verboten. Sollte sich im Rahmen der Untersuchung herausstellen, dass ein anderer Wolf des Rudels entnommen wurde, sind weitere Entnahmeversuche möglich, bis GW1896m entnommen werden konnte. Sollte der Versuch scheitern, ist eine Verlängerung der Genehmigung nicht möglich, da Ausnahmezulassungen für den Abschuss aus rechtlichen Gründen nur in engem zeitlichem Zusammenhang erteilt werden dürfen.

Die Ausnahmegenehmigung berechtigt ausschließlich jagdausübungsberechtigte Personen, die vom KLUWO beauftragt wurden zur letalen Entnahme von GW1896m beziehungsweise Wölfen des Leuscheider Rudels und ist darüber hinaus nicht auf weitere Personen übertragbar. Der Bescheid ist hier einsehbar.

Pressemitteilung des

Ministeriums für Klimaschutz,

Umwelt, Energie und Mobilität

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Symbolbild. Copyright: Landesforsten RLP/Jonathan Fieber

Leser-Kommentar
08.12.202404:54 Uhr
Claus B.

Es gibt nicht nur weiß und schwarz. Da der Mensch als Fell-Konstruktion als erstes von der Erde entnommen wird, erledigt sich das Problem dann von alleine. ???? Das ist wie bei der sogenannten Klima Krise. Die Erde und die Tiere kommen damit klar. Nur die Menschen jammern rum und tuen doch nichts ernsthaftes dagegen.

07.12.202412:06 Uhr
Familie Schorten

War ja mal wieder klar das ist nicht mehr normal erst wird versucht sie anzusiedeln dann klappt es dann wird gejammert als ein Jäger vor Jahren ausversehen einen abknallt jetzt sind sie endlich wieder da und nun sollen sie wieder weichen weil einer mal wieder zu blöd ist sein Vieh richtig zu sichern (was einem bezahlt wird) die Leute gehören weggesperrt !!! Wir leben friedlich mit ihrnen hier zusammen und haben auch Vieh ! Kommt mal klar

06.12.202419:35 Uhr
Tiergeist

Widerliche Tiermörder! Es ist die reine Mordlust die sie umtreibt, normale Menschen machen sowas nicht!

06.12.202409:16 Uhr
Bernhard. R

War ja klar, was dem Menschen nicht passt wird platt gemacht, kein Mitleid mit Tieren, so beginnt wieder einmal die Ausrottung des Wolfes!

Dirk S. antwortete am 06.12.202412:29 Uhr

Der Wolf blutet mal wieder für unzureichende Absicherung der Weiden, Kosteneinsparung und der damit verbundenen Gier des Menschen. Respekt vor der Natur und dem Leben sieht anders aus.

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