Allgemeine Berichte | 06.04.2023

Informationsveranstaltung zur Betriebskostenabrechnung

Rechte von Mietern stehen im Kreishaus im Fokus

Kreis Ahrweiler. Dürfen die Lohnkosten für Hausmeister umgelegt werden? Dürfen Reparaturen in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt werden? Welche Versicherungen dürfen in der Abrechnung berücksichtigt werden?

Als Mieterin oder Mieter, als gesetzliche Betreuerin oder gesetzlicher Betreuer sowie als Bevollmächtigte steht man einmal im Jahr vor der Prüfung der Betriebskostenabrechnung für eine Mietwohnung. Welche Ausgaben der Vermieterin oder des Vermieters durch die Mietpartei zu begleichen sind, ist manchmal nicht klar. Und gar nicht so selten ist die Nebenkostenabrechnung unverständlich. Was tun?

Die Kreisverwaltung Ahrweiler, der Betreuungsverein SKFM (Katholischer Verein für soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler) und der Betreuungsverein der evangelischen Kirchengemeinden der Region Rhein-Ahr laden alle Interessierten am Mittwoch, 26. April, zu einem Vortrag durch Jürgen Schönfeldt vom Deutschen Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V. zum Thema Betriebskostenabrechnung ein. Er gibt einen Überblick über die häufigsten Fehler bei den Betriebskostenabrechnungen und vermittelt allgemeine Informationen zum Mietrecht.

Der kostenlose Vortrag beginnt um 17 Uhr im Großen Sitzungssaal der Kreisverwaltung Ahrweiler, 4. Stock, Wilhelmstraße 24-30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler.

Weil die Platzzahl begrenzt ist, wird um telefonische Anmeldung bis zum 21. April gebeten unter (02641) 975 -424, -558 sowie -3545 oder per E-Mail an betreuungsbehoerde@kreis-ahrweiler.de.Pressemitteilung

Kreisverwaltung Ahrweiler

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