Alles in Ordnung – das Ordnungsamt klärt auf
Ruhezeiten beachten
Insbesondere bei Arbeiten mit Maschinen
Mayen. Jetzt im Sommer sind Rasenmäher, Freischneider und Co. im Dauereinsatz. Doch Vorsicht, bei diesen und anderen Krachmachern sind die gesetzlichen Ruhezeiten zu beachten.
In folgenden Zeiten sind Ruhestörungen und Lärm grundsätzlich zu vermeiden:
• Während der allgemeinen Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr
• Laute Maschinen und Geräte dürfen von 13 bis 15 Uhr sowie von 20 bis 7 Uhr beziehungsweise sonn- und feiertags ganztägig nicht genutzt werden
• Außerdem gibt es Zusatzzeiten von 7 bis 9 Uhr und von 17 bis 20 Uhr für Maschinen, in denen laute Gartengeräte (z. B. Freischneider, Rasenkantenschneider, Laubbläser bzw. -sammler) nicht betrieben werden dürfen. Nur im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge oder gewerblich dürfen Rasenmäher mittags genutzt werden.
Liegt eine Ruhestörung vor, können – aufgrund der landeseinheitlichen Vorschriften – Verstöße durch die Ordnungsbehörde verfolgt werden. „Die Erfahrung zeigt allerdings, dass ein persönliches Gespräch, zum Beispiel mit dem Nachbarn oftmals schon ausreicht“, so Jan Kröll vom Ordnungsamt der Stadt Mayen, „Oftmals wurde beim Arbeiten einfach die Zeit vergessen oder der Geräuschpegel wurde unterschätzt.“ Daher sollte man – auch im Sinne eines guten nachbarschaftlichen Verhältnisses – ein persönliches Gespräch einer Anzeige beim Ordnungsamt oder der Polizei vorziehen. In den Fällen in denen ein Gespräch nicht möglich ist, stehen Ordnungsbehörde und Polizei uneingeschränkt zur Verfügung.
Rückfragen beantwortet gerne die Ordnungsbehörde der Stadtverwaltung Mayen, telefonisch (0 26 51) 88-10 36 oder -34 04.
Pressemitteilung
Stadtverwaltung Mayen