Allgemeine Berichte | 10.10.2024

Parken in der Lukasmarkzeit

Tipps für Marktbesucher

Lageplan der Parkplätze am Lukasmarkt.  Grafik: Julia Judt/Stadt Mayen

Mayen. Goldener Oktober und Lukasmarkt: Dann ist in Mayen richtig etwas los. Um die Sicherheit aller zu gewährleisten, dürfen Rettungswege sowie Feuerwehrbewegungszonen auf keinen Fall zugeparkt werden. Hier muss man nicht nur mit einem „Knöllchen“, sondern auch einem abgeschleppten Fahrzeug rechnen.

Parkplätze

Die Stadtverwaltung Mayen empfiehlt daher, die ausgeschilderten Parkflächen und speziell auch die City-Garage zu nutzen. Der Viehmarktplatz steht weiterhin an allen Veranstaltungstagen (außer von Montag bis Mittwoch) zum Parken zur Verfügung. An beiden Samstagen und Sonntagen wird zur Hauptzeit eine Parkgebühr von 4 Euro/Tag erhoben.

Weiterhin empfiehlt die Stadtverwaltung Mayen auch die Parkflächen außerhalb der Innenstadt zu nutzen, etwa im Bereich des Katzenbergerwegs und der Hausener Straße. Von hier aus erreicht man das Marktgelände entweder fußläufig in ca. 20 Minuten oder man nutzt ganz bequem die öffentlichen Verkehrsmittel um in die Innenstadt zu gelangen.

Park & Ride

Um den Besuchermengen gerecht zu werden, wird an beiden Lukasmarkt-Samstagen und -Sonntagen sowie zum Pferdemarkt am Dienstag, 15. Oktober auch ein Park-and-Ride-Service eingerichtet. (Gebühr 6 Euro/Fahrzeug; Parkschein dient als Fahrkarte für alle Autoinsassen). Weitere Infos zum Park & Ride Service finden Sie unter www.mayen.de/park&ride. Alle Information rund um das Thema Parken am Lukasmarkt sind unter www.mayen.de/parkenlukasmarkt zu finden. Auch die Bahn bietet Sonderzüge an und wer die Möglichkeit hat, auf das Auto zu verzichten, sollte besonders am Lukasmarktdienstag sowie den Wochenenden zu Fuß gehen. Der Schwerpunkt der Kontrollen liegt klar darauf, die Sicherheit für alle Lukasmarkbesucher und Verkehrsteilnehmer aufrecht zu erhalten.

Pressemitteilung Stadt Mayen

Lageplan der Parkplätze am Lukasmarkt. Grafik: Julia Judt/Stadt Mayen

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  • FrankH: Dieses Thema wurde seitens der Politik schon häufig aufgegriffen, nach der Wahl lässt das Interesse dann regelmäßig stark nach. Auch weil es ganz einfach zu kurz greift. Ein Rettungshubschrauber kann kein Krankenhaus ersetzen.
  • bley: hallo Jochen, habe eurer Jubiläum in blick aktuell gesehen. Hoffe dir geht es immer noch gut. aus dem hohen Norden grüsst Kurt.
  • Rolf Stern : Die Rechtslage ist eindeutig und lässt keinen Raum für politische Wunschinterpretationen. Nach § 10 Abs. 2 KAG Rheinland-Pfalz sind Erneuerung, Verbesserung und Umbau öffentlicher Verkehrsanlagen beitragspflichtig.
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