Allgemeine Berichte | 30.07.2018

Die Bezirksdienstbeamten informieren:

Vorsicht vor Fake-Shops

Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale geben Tipps zum sicheren Online-Einkauf

PHK Hannappel und POK Tielmann warnen die Bürger vor „Fake-Shops“ im Internet. privat

Höhr-Grenzhausen. Immer mehr Menschen erledigen ihren Einkaufsbummel virtuell, denn es ist einfach und bequem. Mit zwei, drei Klicks hat man seine Bestellung aufgegeben und bekommt sie direkt nach Hause geliefert. Aber Vorsicht: Es gibt gefälschte Online-Shops (Fake-Shops), die nur darauf abzielen, Menschen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Auf die bestellte Ware wartet man vergeblich. Wie Fake-Shops zu erkennen sind und wie man sich vor Betrug beim Onlinekauf schützen kann, zeigen Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Fake-Shops sind keine echten Online-Shops, sehen aber täuschend echt aus. Sie locken die Käufer mit vermeintlich günstigen Angeboten und versuchen, grundsätzlich durch Vorkasse an das Geld zu kommen. Die arglosen Opfer zahlen, erhalten jedoch keine Ware und bleiben auf dem Schaden sitzen. „Verbraucher sollten sich beim Online-Shopping ausreichend Zeit nehmen, um betrügerische Angebote zu erkennen“, rät LKA-Präventionsexperte Sebastian Rieß.

Für einen sicheren Online-Einkauf geben Polizei und Verbraucherzentrale fünf einfache Tipps:

Betreiber von Online-Shops sind verpflichtet, auf ihrer Internetseite im Impressum unter anderem den Firmennamen, die geographische Adresse und eine E-Mail-Adresse anzugeben. Unstimmigkeiten im Impressum oder fehlende Kontaktdaten können ein Hinweis darauf sein, dass es sich um einen Fake-Shop handelt.

Vor dem ersten Kauf gilt es, den Ruf des Unternehmens zu prüfen. Bewertungen anderer Nutzerinnen und Nutzer helfen dabei, doch auch diese sollte man kritisch lesen.

Verwendet der Shop ein Gütesiegel, kann durch einen Mausklick auf das Siegelemblem überprüft werden, ob der Online-Shop es rechtmäßig verwendet.

Sichere Zahlungsmethoden bieten einen guten Schutz. Am sichersten ist die Bezahlung nach Erhalt einer Rechnung oder die Erteilung einer Einzugsermächtigung, also die Zahlung per Lastschriftverfahren. Grundsätzlich gilt: Keine Vorauskasse leisten!

Wird das Produkt auffallend günstiger angeboten als in anderen Shops, ist Skepsis angebracht.

Die Betreiber machen sich durch das Einstellen von Fake-Shops insbesondere des Warenbetrugs gemäß §263 Strafgesetzbuch strafbar. Wer Opfer eines Fake-Shops geworden ist, sollte Strafanzeige bei der nächsten Polizeidienststelle erstatten und sich umgehend bei seinem Geldinstitut erkundigen, ob es den gezahlten Kaufpreis zurückholen kann.

Weitere Informationen zum sicheren Online-Einkauf bieten Polizei und Verbraucherzentrale unter folgenden Links: www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/e-commerce/fake-shops.html sowie www.verbraucherzentrale-rlp.de/online-sicher-bezahlen.

Weitere Auskünfte, Hilfen und schriftliche Informationen gibt es bei den Beratungsstellen in den Polizeipräsidien sowie der Verbraucherzentrale und natürlich auch bei den Bezirksdienstbeamten. Pressemitteilung der

Polizei Höhr-Grenzhausen

PHK Hannappel und POK Tielmann warnen die Bürger vor „Fake-Shops“ im Internet. Foto: privat

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