Allgemeine Berichte | 09.12.2022

Vorsorge auch mit Blick auf den Winter 2023/24 treffen

Welche alternativen Heizmöglichkeiten gibt es für Unternehmen?

Kreis Ahrweiler. Viele Unternehmen machen sich derzeit Gedanken über Alternativen zum Heizen mit Gas. Gründe hierfür gibt es viele – die derzeitigen Energiepreise, schwindende Ressourcen sowie die Belastungen für das Klima und die Umwelt. Aber auch vor dem Hintergrund einer möglichen Gasmangellage sollten sich Betriebe und Unternehmen im Kreis vorbereiten. Darauf macht die Kreisverwaltung Ahrweiler aufmerksam.

„Wir alle hoffen, dass es nicht dazu kommt, dass die Bundesnetzagentur die vorhandenen Gasmengen in diesem Winter reduzieren muss und damit sogenannte ‚nicht geschützte Kunden‘ vorerst kein Gas mehr erhalten. Doch vor allem die Situation im kommenden Jahr und damit im Winter 2023/24 können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht einschätzen. Umso wichtiger ist es, dass sich nicht nur Privathaushalte, Kommunen und der Kreis über Alternativen Gedanken machen und vorbereiten, sondern auch jedes Unternehmen für sich selbst“, führt Landrätin Cornelia Weigand aus.

Während sich einige Maßnahmen, wie das Dämmen von Türen und Fenstern, zur Energie- und damit Kosteneinsparung vergleichsweise schnell und kostengünstig umzusetzen lassen, bedarf es bei einer Brennstoffumstellung einer längeren Planung und in der Regel höheren Investitionen. Abhängig von den individuellen Möglichkeiten bieten sich hierfür unterschiedliche Technologien und Mittel zum Ersatz von Erdgas an.

- Die bevorzugte Lösung sollte möglichst nachhaltig sein. So lassen sich je nach Bauart des Hauses auch Bestandsgebäude mit einer elektrischen Wärmepumpe um- oder aufrüsten.

- Ansonsten kann beispielsweise ein vorhandener Erdgasbrenner durch einen Heizölbrenner ersetzt oder auf Heizöl oder Flüssiggas (Propan) umgestellt werden.

- Gegebenenfalls lohnt sich der Einsatz mobiler Anlagen.

- Erdgasbetriebene Anlagen können durch Anlagen ersetzt werden, die Biomasse, Reststoffe oder Biogas einsetzen.

- Auch die Wiedernutzbarmachung von Lager- oder Abfüllanlagen für Heizöl oder Flüssiggas („Fuel-Switch-Möglichkeiten“) können in der aktuellen Lage als vorübergehende Lösung angedacht werden.

Neben den technischen und finanziellen Hürden bedeutet eine Umstellung für viele Unternehmen und Betriebe aber auch eine Reihe rechtlicher Herausforderungen, auch wenn der Bund jüngst umfangreiche Erleichterungen für die Brennstoffumstellung oder den Ersatz von Erdgas eingeführt hat. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK) hat auf seiner Internetseite die wichtigsten genehmigungsrechtlichen Vorgaben zusammengefasst (https://www.dihk.de/).

Unternehmen und Betriebe sollten zudem Kontakt mit dem jeweiligen Versorger aufnehmen, um Fragen direkt zu klären, die Versorgungslage anzusprechen und sich über eine mögliche Kostenentwicklung zu informieren.

Weiterführende Informationen

- Eine Übersicht, wer als geschützter beziehungsweise nicht geschützter Gaskunde eingestuft wird, gibt es online unter https://www.bundesnetzagentur.de.

- Die IHK Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz hat auf ihrer Internetseite (https://www.ihk-rlp.de/) ein FAQ zusammengestellt, bietet einen Sondernewsletter an und veranstaltet regelmäßig digitale Infoveranstaltungen zum Thema zur Gas- und Energieversorgung an.

- Auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat Tipps zusammengefasst, um den eigenen Energieverbrauch zu reduzieren (https://www.energiewechsel.de/).

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Ahrweiler

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