Allgemeine Berichte | 20.12.2024

Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz

Westerwald: Abschuss von Problemwolf weiterhin gestoppt

Symbolfoto: Pixabay

Koblenz/Westerwald. Die Wölfe des sogenannten Leuscheider Rudels dürfen weiterhin nicht abgeschossen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord hatte Anfang Dezember 2024 eine für sofort vollziehbar erklärte, befristete Ausnahmegenehmigung zum Abschuss des Wolfes „GW1986m“ und weiterer Wölfe des Leuscheider Rudels erlassen. Der Abschuss sei erforderlich, um weitere Rissvorfälle durch den Wolf „GW1986m“ und damit ernste landwirtschaftliche Schäden zu verhindern.

Hiergegen erhob die Antragstellerin Widerspruch und stellte den gerichtlichen Eilantrag.

Dieser Antrag hatte Erfolg. Die Ausnahmegenehmigung sei unter Berücksichtigung des Vorbingens des Antragsgegners und nach Auswertung der von ihm vorgelegten Unterlagen in mehrfacher Hinsicht rechtsfehlerhaft ergangen und dürfe deshalb nicht sofort vollzogen werden, so die Koblenzer Richter. Der Antragsgegner habe bereits nicht nachvollziehbar dargelegt, ob von dem Wolf „GM1986m“ Gefahren ausgingen, die seinen Abschuss sowie die Tötung weiterer Wölfe bis hin zur Tötung des ganzen Rudels erforderten. Insoweit fehle es an einer validen Tatsachengrundlage. Insbesondere habe der Antragsgegner nicht schlüssig erläutert, mit welchen zukünftigen Schäden durch den Wolf „GW1986m“ er ohne die Erteilung der Ausnahmegenehmigung rechne. Der Begründung des Bescheids sowie den vorgelegten Verwaltungsunterlagen sei ferner nicht zu entnehmen, ob der Wolf bereits daran gewöhnt sei, besondere Schutzmaßnahmen zu überwinden. Bei den beiden letzten Rissen hätten die Schutzzäune nicht den Anforderungen entsprochen. Deshalb sei unklar, ob es andere zumutbare und effektive Maßnahmen des Herdenschutzes als Alternative zur Tötung der unter strengem Artenschutz stehenden Wölfe gebe, wie etwa die ordnungsgemäße Aufstellung mobiler Elektrozäune mit einer Höhe von mindestens 120 cm. Der Antragsgegner sei überdies von falschen Maßstäben ausgegangen. Er habe nicht berücksichtigt, wie sich die möglicherweise zur Tötung des gesamten Rudels führende Maßnahme auf die lokale Wolfspopulation auswirke.

Gegen den Beschluss vom 17. Dezember 2024 können die Beteiligten innerhalb von zwei Wochen Beschwerde bei dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einlegen.

Pressemitteilung Verwaltungsgericht Koblenz

Symbolfoto: Pixabay

Leser-Kommentar
Bildergalerien
Neueste Artikel-Kommentare

Quiz: Wie gut kennt ihr euch in der Eifel aus?

  • H. Schüller: Sie meinen sicher "Reaktivierung", denn wiederaufgebaut werden muss die vorhandene Strecke nicht. Aber ich bin auch Ihrer Meinung, dass diese Bahnstrecke dringend ebenso reaktiviert gehört wie die Reststrecke...
  • Ursula Buchholz: Die Frage 10 stimmt so nicht. Ab Kaisersesch fährt die Eifelquerbahn nicht mehr - leider. Über den Wiederaufbau der Strecke wird noch heftig gestritten.
  • BLICK aktuell: Bitte nehmen Sie jetzt über den Button "Jetzt teilnehmen" an der Verlosung teil.
  • BLICK aktuell: Die Teilnahme ist jetzt über den Button "Jetzt teilnehmen" möglich
  • Hani: Wo kann man hier mitmachen????
Anzeigenauftrag #PR111825-2025-0048#
Stellenausschreibung Kennziffer 143/2025
Bestellung Nr. 4300003040 - W100 - 606 - Anzeigen "Commodity", KW 49
Anzeigenauftrag #PR106350-2025-0572#
Mitarbeiter für Verkauf/Büro (m/w/d)
staatl. gepr. Erzieher*in (m/w/d) / pädagogische Fachkraft (m/w/d).
Innovatives rund um Andernach
Empfohlene Artikel

Kreis Ahrweiler. Großer Jubel im Ahrtal: Beim Tourismustag Rheinland-Pfalz am 4. Dezember im Steigenberger Kurhaus-Saal gingen gleich zwei der drei renommierten Auszeichnungen des Tourismuspreises Rheinland-Pfalz 2025 in die traditionsreiche Genuss- und Urlaubsregion. Das Privat-Hotel Villa Aurora der Familie Lindner wurde zum „Gastgeber des Jahres“ gekürt, während die kulinarische Initiative „Probier mal Ahrtal“ des Ahrtal-Tourismus als „Projekt des Jahres“ ausgezeichnet wurde.

Weiterlesen

Region. Als Malena über jenen Nachmittag spricht, an dem sich das Leben ihrer Familie schlagartig veränderte, stockt ihre Stimme. Die junge Mutter aus dem Westerwald erinnert sich an jedes Detail. An das Sofa, auf dem sie mit ihrem vier Wochen alten Sohn Miran ein Mittagsschläfchen hielt, und an den Schrei, der alles veränderte.

Weiterlesen

Bad Breisig. Das Trinkwasser in der Verbandsgemeinde Bad Breisig wird teurer. Der Verbandsgemeinderat hat einstimmig die Anpassung des Wasserpreises zum 1. Januar 2026 von derzeit netto 2,20 Euro pro Kubikmeter auf netto 2,45 Euro je Kubikmeter beschlossen. Bei einem, für einen vierköpfigen Beispielhaushalt angenommenen mittleren Wasserverbrauch von 177 Kubikmetern bedeutet die Anhebung des Wasserpreises eine Mehrbelastung von 47,35 Euro Jahr oder 13 Cent pro Tag.

Weiterlesen

Weitere Artikel

Arbeiten an den Entwässerungseinrichtungen

K37 in Wierschem: Verkehrseinschränkungen möglich

Wierschem. In der Zeit vom 8. bis 19. Dezember kann es im Bereich der Pappelstraße in Wierschem im Verlauf der K37 zu Verkehrseinschränkungen kommen. Grund hierfür sind Arbeiten an den Entwässerungseinrichtungen.

Weiterlesen

Auseinandersetzung in Euskirchener Kneipe

Streit um Frau: Fliegendes Bier und fliegende Fäuste

Euskirchen. Ein 42-Jähriger aus Bad Münstereifel besuchte mit seiner Freundin und Freunden eine Kneipe in Euskirchen. Er befand sich auf der Tanzfläche, während seine Freundin an der Bar von einem 44-jähringen Weilerswister angesprochen wurde.

Weiterlesen

Dauerauftrag
Hausmeister
Dauerauftrag
Dauerauftrag 2025
Imageanzeige
Betriebselektriker
Gesucht wird eine ZMF
Mitgliederwerbung
Innovatives rund um Andernach
Vereinbarter Test-Sonderpreis
Titel -klein
Stellenanzeige
Imageanzeige Schilddrüse und Gelenke
Anzeigenauftrag #PR106350-2025-0572#
Altenahrer Sternstunden