Katzenschutzfreunde Rhein-Ahr-Eifel e.V.
Wildchen – noch nie gehört?
Verwilderte Hauskatzen bereiten den Tierschützern Kummer -
Kreis Ahrweiler. Wildchen sind verwilderte Hauskatzen, die sich ohne menschlichen Beistand irgendwie durchs Leben schlagen müssen. Sie suchen Futter, das irgendwo vor Haustüren steht oder fangen Mäuse und andere Kleinstlebewesen.
Im Winter frieren sie und leiden vor Hunger, haben Sehnsucht nach Wärme, schlafen wo es einigermaßen geschützt ist und schleppen Parasiten, wie Würmer, Flöhe, Haarlinge oder Milben mit sich herum. Da die Wildchen nicht kastriert sind, zehren speziell die Katzendamen schnell aus. Da sie tragend werden, geben sie Kraft und Energie für ihre Nachzuchten ab.
Ein nimmer endendes Elend, bis die Katzen irgendwo krank, am Ende ihrer Kräfte sich viel zu jung verkriechen und oft unter unwürdigsten Bedingungen elend sterben. Vorher haben sie aber Krankheiten, wie Katzenaids oder Leukose durch die unkontrollierte Vermehrung weitergegeben.
Das ist ein Kreislauf – aber wir Menschen können und müssen ihn unterbrechen!
Denn Krankheiten wie Leukose oder Katzenaids sind nicht nur für die Wildlinge eine Gefahr – sie sind ansteckend und auch unsere normale wohlbehütete Hauskatze kann daran erkranken. Leukose kann geimpft werden, Katzenaids nicht. Katzenaids ist aber behandelbar, wenn es frühzeitig erkannt wird. Wenn diese Katzen rechtzeitig kastriert würden, wäre die Gefahr der Ansteckung auf ein Minimum heruntergefahren. Geschlechtsreif werden Katzen mit fünf bis sechs Monaten.
Die Katzenschutzfreunde haben in den zehn Jahren ihrer Tierschutzarbeit immer wieder feststellen müssen, dass gerade unkastrierte Kater und Katzen ab circa sechs Jahren oft mit Katzenaids infiziert waren.
Solche Tiere dürften eigentlich nicht mehr in den Freigang, da sie eine Gefahr für andere Katzen sind, aber wer weiß schon, ob ein Wildling Katzenaids hat? In den meisten Fällen stellt man es erst fest, wenn die Katze von dem Krankheitsbild bereits gezeichnet und schon fast nicht mehr zu behandeln ist. Bis dahin hat sie schon etliche Katzen angesteckt.
In der 31. und 32. Woche des Jahres haben die Katzenschutzfreunde 23 verwilderte Katzenbabys eingefangen und aufgenommen. Diese Kätzchen waren von verwilderten Katzenmüttern, vielleicht in irgendeiner Scheune oder einem Schuppen, zur Welt gebracht worden. Da die Mütter ihre Babys erst zwischen der achten und zehnten Lebenswoche zur Futterstelle mitbringen, ist es schon fast zu spät für eine Zähmung der Kleinen. Bei einer Babykatze hat die Pflegestelle über 140 Zecken entfernt. Das Kitten wäre an Anämie gestorben, wenn es nicht behandelt worden wäre. Mittlerweile hat es sich, dank der professionellen Pflege der Pflegestelle, erholt.
Der Stress für die Kleinen ist immens, genauso die Geduld und mühevolle Arbeit, die die Pflegestellen aufbringen müssen. Dies müsste nicht sein, wenn die Tierschutzvereine rechtzeitiger informiert würden und diese dann die Kitten früher wegfangen können. Natürlich erfolgt dann auch die Kastration der Muttertiere, für die man wieder eine betreute Futterstelle suchen muss.
Die Vermehrung der verwilderten Hauskatzen ist nur durch Kastrationsaktionen einzudämmen.
Die Katzenschutzfreunde Rhein-Ahr-Eifel e.V. plädieren an die Kommunen im Kreis Ahrweiler, eine Katzenschutzverordnung und damit die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen einzuführen. Der Vorteil liegt klar auf der Hand: Jede Katze lässt sich zuordnen und eine Fundkatze muss nicht mehr sechs Monate „aufbewahrt“ werden, wie es das Gesetz bei Fundsachen vorschreibt – ja, Tiere sind in Deutschland immer noch „Sachen“. So kann manch ein Tier schnell wieder an den Besitzer zurückvermittelt werden und die Kosten für die Tierschutzvereine werden dadurch erheblich weniger.
Nach sieben Jahren unermüdlicher Arbeit hat es die Verbandsgemeinde Brohltal im Jahre 2016 geschafft, eine Katzenschutzverordnung einzuführen. Die Verbandsgemeinde Maifeld folgte 2017. Dort haben die Tiere nun eine Lobby. Außerdem haben dort die Tierschützer die Möglichkeit, bei unkontrollierter Vermehrung auf Höfen oder an sozialen Brennpunkten einzugreifen und auf die Katzenschutzverordnung hinzuweisen, dass es Pflicht eines jeden Bürgers ist, seine Freigängerkatze kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen.
Pressemitteilung
Katzenschutzfreunde.de
Verschüchtert und ängstlich
