Allgemeine Berichte | 05.04.2023, 15:56 Uhr

Die Hochwasserhilfe der AWO Rheinland und des Arbeiter-Samariter-Bund Rheinland-Pfalz

„Wir kommen zu Ihnen an die Ahr“

Kreis Ahrweiler. Die gemeinsame Hilfe von AWO Rheinland und des Arbeiter-Samariter-Bund Rheinland-Pfalz geht weiter: Noch immer gibt es Betroffene der Hochwasserkatastrophe, die trotz immenser Schäden bislang keine oder nicht ausreichend finanzielle Hilfen bei den Wohlfahrtsverbänden beantragt haben.

Um auch diese Menschen zu erreichen, werden die mobilen Teams der Hochwasserhilfe AWO Rheinland und der Hochwasserhilfe des Arbeiter-Samariter-Bundes Rheinland-Pfalz nun gemeinsam in verschiedenen Ortschaften entlang der Ahr Halt machen. Diese Tour soll genutzt werden, um auf die Möglichkeit der Antragsstellung der Haushaltsbeihilfe und Soforthilfe erneut aufmerksam zu machen und möglichst viele Menschen zu erreichen.

Das Angebot darf und soll auch dafür genutzt werden, um generell zu schauen, ob und welche Hilfen für die einzelnen Personen möglich sind. Auch Zeit und Raum für Gesprächsbedarf und weitere Anliegen ist gegeben.

Folgende Termine sind geplant

Sinzig – im Haus der offenen Tür am 18. April von 10 bis 14 Uhr.

Rech – beim ISB Infopoint am 20. April von 10 bis 14 Uhr.

Altenahr – im Container der Ortsgemeinde am 27. April von 10 bis 14 Uhr.

Ahrbrück – beim ISB Infopoint am 4. Mai von 10 bis 14 Uhr.

Schuld – im Pfarrheim am 11. Mai von 10 bis 14 Uhr.

Folgende Informationen sind hilfreich, um die Antragstellung so einfach wie möglich zu machen

Die AWO Rheinland nimmt Anträge für die Haushaltsbeihilfe in Bezug auf Hausratschäden entgegen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Haushaltsbeihilfe bei der AWO Rheinland nur einmalig gestellt werden kann. Zudem sind Kellerschäden, insofern diese nicht als Wohnraum genutzt wurde, von der Antragsstellung ausgeschlossen. Folgende Unterlagen werden für den Antrag auf Haushaltsbeihilfe benötigt:

Personalausweis/Reisepass der antragstellenden Person Erweiterte Meldebescheinigung aller Haushaltsmitglieder zum Zeitpunkt des Hochwassers Bewilligungsbescheid der ISB für Hausrat Bankverbindung.

Der Arbeiter-Samariter-Bund Rheinland-Pfalz hingegen zahlt noch bis zum 30. Juni Soforthilfen bis maximal 2.500 Euro pro Haushalt aus. Bei der Antragsstellung wird geprüft, ob die Betroffenen noch einen Anspruch auf die komplette Soforthilfe oder eine Aufstockung bis maximal 2.500 Euro haben. Dies trifft auf jene zu, die den Maximalbetrag von 2.500 Euro pro Haushalt nicht bereits von einer anderen Hilfsorganisation erhalten haben. Für den Antrag der Soforthilfe werden folgende Unterlagen benötigt: Personalausweise aller im Haushalt lebenden Personen, eine aktuelle Betroffenheitsbescheinigung (nicht älter als sechs Monate), bei Umzug eine erweiterte Meldebescheinigung.

Für Menschen, die einen Antrag stellen wollen, an den geplanten Terminen jedoch keine Zeit haben, besteht nach wie vor die Möglichkeit, sowohl die AWO als auch den ASB in Bad Neuenahr-Ahrweiler zu besuchen. Dort stehen die Beraterteams sowohl für die Antragsstellung der Haushaltsbeihilfe und Soforthilfe, als auch für die Sozialberatung und Vermittlung weiterer bedarfsgerechter Unterstützungsangebote zur Verfügung. Den Beratungscontainer der AWO findet man in der Kurgartenstraße in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Öffnungszeiten dort sind wie folgt: Montag, Mittwoch und Freitag von 9 bis 13 Uhr und Donnerstag von 9 bis 17 Uhr.

Alle Informationen zur Hochwasserhilfe der AWO Rheinland findet man zudem unter www.awo-rheinland.de/hochwasserhilfe.

Die Mitarbeitenden des Arbeiter-Samariter-Bunds findet man wochentags im Beratungsbüro in der Bachstraße 18 in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Das Büro ist montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 14 Uhr besetzt. Alle Informationen zur Hochwasserhilfe des ASB zudem unter www.asb-hochwasserhilfe.de.

Pressemitteilung

AWO Bezirksverband

Rheinland e.V.

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