Der Koblenzer Stadtrat beriet über eine pikante Angelegenheit.

Swinger Club muss Vergnügungssteuer zahlen

So will man Etablissement in Stolzenfels beikommen

Swinger Club muss Vergnügungssteuer zahlen

Symbolbild. Foto:

28.03.2022 - 08:25

Koblenz. Richtig stolz sein auf die Aktion für Stolzenfels können Verwaltung und Stadtrat Koblenz nicht. Denn dem bei Nachbarn ungeliebtem Swinger Club werden durch Änderung der Vergnügungssteuer lediglich finanzielle Steine in den Weg gelegt, verschwinden wird das Etablissement dadurch aber wohl nicht. Bisher musste der Swinger Club keine Vergnügungssteuer zahlen, künftig wird er aber mit 20 Prozent zur Kasse gebeten. In der Stadtratsvorlage zur Satzungsänderung heißt es u.a.: „Die Vergnügungssteuer beruht auf dem allgemeinen Gedanken, dass demjenigen, der sich ein Vergnügen leistet, auch eine zusätzliche Abgabe für die Allgemeinheit zugemutet werden kann. Gegenstand der Vergnügungssteuer können dementsprechend Vergnügungen jeglicher Art sein, die geeignet sind, das Bedürfnis nach Zerstreuung und Entspannung zu befriedigen.“


Veranstaltungen nicht verhinderbar


Weiter heißt es: „Besteuert wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des sich Vergnügenden nicht erst dann, wenn er sich tatsächlich sexuell vergnügt, sondern bereits dann, wenn ihm hierzu gezielt die Gelegenheit gegeben wird. Dies geschieht in Bars, Sauna-, FKK- und Swinger Clubs sowie ähnlichen Betrieben in aller Regel durch Bezahlung eines Eintrittsgeldes oder Entgelts bzw. durch Entrichtung erhöhter Getränke- und Verzehrpreise. Steuerschuldner ist der Unternehmer, der Veranstaltung des Vergnügens bzw. der Eigentümer oder Inhaber der Räume oder Grundstücke.“

Da die Verwaltung ordnungs- und baurechtlich solche Veranstaltungen in Stolzenfels nicht verhindern kann, „...sollen sie zumindest besteuert werden, um zukünftige negative Begleiterscheinungen wie z.B. Belästigungen der Nachbarschaft zu vermindern“, steht in der Vorlage. Außerdem würden die Einnahmen der Stadt verbessert: „Bei angenommenen durchschnittlich 30 Gästen pro Abend und 50 Euro Eintritt pro Gast sowie der 20-prozentigen Besteuerung beliefe sich die Vergnügungssteuer auf 300 Euro pro Veranstaltung. Bei angenommenen 100 Veranstaltungstagen im Jahr wären das 30.000 Euro“, wird prognostiziert.

Dabei könnte der Swinger Club sich leicht von der Vergnügungssteuer befreien, wenn er wie in einem Haus in Bornheim bei Bonn die Veranstaltung zur privaten „Bottleparty“ erklärt, zu der jeder Gast Getränke, Essen, etwas Geld mitbringen und sich anmelden muss.


Keine Steuer bei Straßenprostitution


Übrigens: Beim Straßenstrich im Koblenzer Gewerbegebiet muss keine Vergnügungssteuer bezahlt werden, denn, so steht in der Ratsvorlage: „Viele Prostituierte reisen von Stadt zu Stadt innerhalb von wenigen Tagen, was wiederum die Bekanntgabe eines Bescheides sowie Vollstreckungsmaßnahmen unmöglich macht. Hotel-, Wohnungs-, und Straßenprostitution stellen ein großes Problem dar, da Kontrollen nicht oder nur äußerst aufwendig erfolgen können. Darüber hinaus bringen Gefahrenlage und Unwirtschaftlichkeit weitere starke Nachteile mit sich. Die Erfahrung aus vergleichbaren kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz zeigt, dass Kontrollen, sofern sie überhaupt personell möglich sind, aufgrund des erhöhten Gefahrenpotentials (z. B. Waffengewalt) immer mit mindestens zwei Kräften erfolgen müssen, niemals alleine. Der Aufwand, den gleich zwei Außendienstmitarbeiter zur adäquaten Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen leisten müssten, könnte auch für die Stadt Koblenz in einem Missverhältnis zum möglichen Ertrag stehen.“ Die Satzungsänderung zur Vergnügungssteuer lehnten die FDP-Fraktion und die Wählergruppe Schupp ab. Dennoch wurde die Vorlage von der Ratsmehrheit bei neun Gegenstimmen angenommen.


Weitere Themen der Sitzung


Begeistert waren dagegen alle Ratsmitglieder von der Einrichtung einer Ganztagsschule an der IGS Koblenz zum Schuljahr 2023/2024. Zur endgültigen Einrichtung ist eine Mindesteilnehmerzahl von 54 Schülerinnen und Schülern erforderlich, wobei diese Zahl nach der ersten Bedarfsabfrage leicht überschritten wird. Für einen Ganztagsschulbetrieb sind jedoch eine Küche und ein Speiseraum erforderlich. Jedoch wird die Ganztagsschule vom Land mit 75.000 Euro gefördert. HEP

Weitere Beiträge zu den Themen

Artikel bewerten

rating rating rating rating rating
Kommentare können für diesen Artikel nicht mehr erfasst werden.
Stellenmarkt
Weitere Berichte

Angeklagte sollen Frau schwer misshandelt, zur Prostitution gezwungen und getötet haben

Nach Mord im Koblenzer Rotlichtmilieu: Anklage gegen zwei Personen erhoben

Koblenz. Wie die Staatsanwaltschaft Koblenz mitteilt, wurde nach dem Tötungsdelikt im Koblenzer Rotlichtmilieu vergangenen November nun Anklage gegen eine 40-jährige Frau und einen 48 Jahre alten Mann (beide bulgarischer Nationalität) erhoben. Den beiden Beschuldigten wird zur Last gelegt, eine mit ihnen zusammenlebende 31-jährige Bulgarin grausam und aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben.... mehr...

Der Unfallverursacher war alkoholisiert auf der A 48 unterwegs

Lkw-Fahrer schwer verletzt in Führerhaus eingeklemmt

Kehig. Ein 37 Jahre alter LKW-Fahrer befuhr am 22.04.2024 gegen 05:00 Uhr die A 8 in Fahrtrichtung Dreieck Vulkaneifel, kommend aus Richtung Koblenz. Zwischen der Anschlussstelle Polch und Mayen kam der Fahrer von der Fahrbahn ab und kollidierte mit der Mittelschutzplanke. Anschließend verließ er die Autobahn an der Raststätte Elztal-Nord, wo er gegen einen am rechten Fahrbahnrand geparkten Sattelzug stieß und diesen auf einen weiteren vor ihm geparkten Sattelzug schob. mehr...

Regional+
 

Fassungslosigkeit und Entsetzen bei Angehörigen und Beobachtern

Ex-Landrat wird nicht angeklagt: Einstellung des Verfahrens schlägt hohe Wellen

Kreis Ahrweiler. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat am 17. April 2024 das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Landrat des Landkreises Ahrweiler und den Leiter der Technischen Einsatzleitung (TEL) während der Flutkatastrophe an der Ahr 2021 eingestellt. Die umfangreichen Ermittlungen ergaben keinen ausreichenden Tatverdacht, der eine strafrechtliche Verurteilung ermöglichen würde. Dem Leitenden... mehr...

Abschlussfeier des 3. Diakonatskreises „Fortbildung Diakonische Leitungsdienste für Frauen in der Kirche“

„Frauen fühlen sich zu Recht in der Kirche diskriminiert“

Waldbreitbach. Vor dreieinhalb Jahren haben sich 13 Frauen mit der Fortbildung Diakonische Leitungsdienste für Frauen in der Kirche auf einen spirituellen Weg gemacht. Nun fand in der Mutterhauskirche der Waldbreitbacher Franziskanerinnen die Abschlussfeier des 3. Diakonatskreises mit der Übergabe der Zertifikate statt. mehr...

Anzeige
 
Sie müssen angemeldet sein, um einen Leserbeitrag erstellen zu können.
LESETIPPS
GelesenNeueste
Kommentare
Hansen:
Korrektur: Das war grausanste Folter und ein Femizid. Benennt es als das, was es ist. Wir schreiben das Jahr 2024 und nicht 1980....
Amir Samed:
Aufgepast ihr Omas, nicht das sich die "stabile Brandmauer" in ein (geistiges) Gefängnis ohne Entkommen verwandelt....
Joachim Becker:
Vielen Dank für diese lobenswerte Initiative!...
Haftnotiz+
aktuelle Beilagen
Inhalt kann nicht geladen werden

 

Firma eintragen und Reichweite erhöhen!
Service