Politik | 28.03.2022, 08:25 Uhr

Der Koblenzer Stadtrat beriet über eine pikante Angelegenheit.

Swinger Club muss Vergnügungssteuer zahlen

So will man Etablissement in Stolzenfels beikommen

Symbolbild.  Foto:

Koblenz. Richtig stolz sein auf die Aktion für Stolzenfels können Verwaltung und Stadtrat Koblenz nicht. Denn dem bei Nachbarn ungeliebtem Swinger Club werden durch Änderung der Vergnügungssteuer lediglich finanzielle Steine in den Weg gelegt, verschwinden wird das Etablissement dadurch aber wohl nicht. Bisher musste der Swinger Club keine Vergnügungssteuer zahlen, künftig wird er aber mit 20 Prozent zur Kasse gebeten. In der Stadtratsvorlage zur Satzungsänderung heißt es u.a.: „Die Vergnügungssteuer beruht auf dem allgemeinen Gedanken, dass demjenigen, der sich ein Vergnügen leistet, auch eine zusätzliche Abgabe für die Allgemeinheit zugemutet werden kann. Gegenstand der Vergnügungssteuer können dementsprechend Vergnügungen jeglicher Art sein, die geeignet sind, das Bedürfnis nach Zerstreuung und Entspannung zu befriedigen.“

Veranstaltungen nicht verhinderbar

Weiter heißt es: „Besteuert wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des sich Vergnügenden nicht erst dann, wenn er sich tatsächlich sexuell vergnügt, sondern bereits dann, wenn ihm hierzu gezielt die Gelegenheit gegeben wird. Dies geschieht in Bars, Sauna-, FKK- und Swinger Clubs sowie ähnlichen Betrieben in aller Regel durch Bezahlung eines Eintrittsgeldes oder Entgelts bzw. durch Entrichtung erhöhter Getränke- und Verzehrpreise. Steuerschuldner ist der Unternehmer, der Veranstaltung des Vergnügens bzw. der Eigentümer oder Inhaber der Räume oder Grundstücke.“

Da die Verwaltung ordnungs- und baurechtlich solche Veranstaltungen in Stolzenfels nicht verhindern kann, „...sollen sie zumindest besteuert werden, um zukünftige negative Begleiterscheinungen wie z.B. Belästigungen der Nachbarschaft zu vermindern“, steht in der Vorlage. Außerdem würden die Einnahmen der Stadt verbessert: „Bei angenommenen durchschnittlich 30 Gästen pro Abend und 50 Euro Eintritt pro Gast sowie der 20-prozentigen Besteuerung beliefe sich die Vergnügungssteuer auf 300 Euro pro Veranstaltung. Bei angenommenen 100 Veranstaltungstagen im Jahr wären das 30.000 Euro“, wird prognostiziert.

Dabei könnte der Swinger Club sich leicht von der Vergnügungssteuer befreien, wenn er wie in einem Haus in Bornheim bei Bonn die Veranstaltung zur privaten „Bottleparty“ erklärt, zu der jeder Gast Getränke, Essen, etwas Geld mitbringen und sich anmelden muss.

Keine Steuer bei Straßenprostitution

Übrigens: Beim Straßenstrich im Koblenzer Gewerbegebiet muss keine Vergnügungssteuer bezahlt werden, denn, so steht in der Ratsvorlage: „Viele Prostituierte reisen von Stadt zu Stadt innerhalb von wenigen Tagen, was wiederum die Bekanntgabe eines Bescheides sowie Vollstreckungsmaßnahmen unmöglich macht. Hotel-, Wohnungs-, und Straßenprostitution stellen ein großes Problem dar, da Kontrollen nicht oder nur äußerst aufwendig erfolgen können. Darüber hinaus bringen Gefahrenlage und Unwirtschaftlichkeit weitere starke Nachteile mit sich. Die Erfahrung aus vergleichbaren kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz zeigt, dass Kontrollen, sofern sie überhaupt personell möglich sind, aufgrund des erhöhten Gefahrenpotentials (z. B. Waffengewalt) immer mit mindestens zwei Kräften erfolgen müssen, niemals alleine. Der Aufwand, den gleich zwei Außendienstmitarbeiter zur adäquaten Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen leisten müssten, könnte auch für die Stadt Koblenz in einem Missverhältnis zum möglichen Ertrag stehen.“ Die Satzungsänderung zur Vergnügungssteuer lehnten die FDP-Fraktion und die Wählergruppe Schupp ab. Dennoch wurde die Vorlage von der Ratsmehrheit bei neun Gegenstimmen angenommen.

Weitere Themen der Sitzung

Begeistert waren dagegen alle Ratsmitglieder von der Einrichtung einer Ganztagsschule an der IGS Koblenz zum Schuljahr 2023/2024. Zur endgültigen Einrichtung ist eine Mindesteilnehmerzahl von 54 Schülerinnen und Schülern erforderlich, wobei diese Zahl nach der ersten Bedarfsabfrage leicht überschritten wird. Für einen Ganztagsschulbetrieb sind jedoch eine Küche und ein Speiseraum erforderlich. Jedoch wird die Ganztagsschule vom Land mit 75.000 Euro gefördert. HEP

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