Pressemitteilung Rhein-Sieg-Kreis
Handys im Straßenverkehr – über 2.800 Ordnungswidrigkeitsverfahren durch das Straßenverkehrsamt in 2013
Rhein-Sieg-Kreis. Während der Autofahrt klingelt das Handy oder eine Kurznachricht (SMS) geht auf dem Handy ein. Die Versuchung ist dann groß, schnell einmal das Telefonat mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung anzunehmen oder sogar eine Antwort auf die Kurznachricht auf dem Handy zu verfassen. Die Folgen sind Unachtsamkeit und Unkonzentriertheit im Straßenverkehr, die Unfälle herbeiführen können.
Im Jahre 2013 sind wegen des Telefonierens beim Autofahren mit einem Handy ohne Freisprecheinrichtung 2.812 Ordnungswidrigkeitsverfahren durch das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises bearbeitet worden. Für die Betroffenen waren das teure „Telefonkosten“. Neben einer Geldbuße von 40 Euro gab es zudem einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg.
„Mir fallen jeden Tag zahlreiche Fahrerinnen und Fahrer mit einem Handy am Ohr auf. Dieser Leichtsinn gefährdet nicht nur das eigene, sondern auch das Leben anderer unschuldiger Verkehrsteilnehmerinnen und –teilnehmer“, betont Kreisdirektorin Annerose Heinze.
Ab 1. Mai 2014 wird es für diese Verkehrssünder noch teurer! Dann müssen sie, wenn sie ein Handy ohne Freisprecheinrichtung während des Autofahrens nutzen, 60 Euro Bußgeld bezahlen und bekommen zudem einen Punkt in der Verkehrssünderkartei. Ab acht Punkten muss der Führerschein abgegeben werden. Für die Unfallverursacher können aber auch weitere finanzielle Probleme hinzukommen. Nämlich dann, wenn der Versicherungsschutz wegen der Handynutzung während des Fahrens gefährdet ist.
„Auch wenn es verlockend ist, Telefonate schnell während der Autofahrt zu erledigen. Tun Sie das bitte zum eigenen Schutz und dem der Anderen nur mit einer Freisprecheinrichtung oder halten Sie an geeigneter Stelle an“, appelliert Kreisdirektorin Heinze.
