Politik | 30.01.2015

Tuberkulosefall in Sankt Augustin

Warnung vor ansteckender Tuberkulose

Symbolbild. Foto: PublicDomainPictures / pixabay

Sankt Augustin. Ein Mann aus Sankt Augustin ist an einer Lungentuberkulose erkrankt. Das ist dem Rhein-Sieg-Kreis heute durch die behandelnden Ärzte gemeldet worden. Das Kreisgesundheitsamt hat sofort alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet, um eine Verbreitung der Krankheit zu verhindern. Es werden nun die Personen ermittelt, die engeren Kontakt zur erkrankten Person hatten. Diese Kontaktpersonen werden vom Kreisgesundheitsamt angeschrieben und angehalten, im Kreisgesundheitsamt einen Tuberkulintest oder in einer Arztpraxis eine Röntgenaufnahme der Lunge machen zu lassen, um herauszufinden, ob eine Ansteckung erfolgt ist oder nicht.

Allgemeine Informationen zur Tuberkulose

Die Tuberkulose ist eine meldepflichtige Infektionskrankheit, die durch den Erreger Mycobacterium tuberculosis hervorgerufen wird. Die Ansteckung erfolgt heute praktisch nur noch über die Atemwege von Mensch zu Mensch. Der an offener Tuberkulose Erkrankte gibt beim Sprechen, Niesen oder Husten mit seinem Atemstrom feinste Tröpfchen, die Tuberkulosebakterien enthalten, in die Umgebungsluft ab, welche dann von Mitmenschen eingeatmet werden können. Die größte Gefahr einer Ansteckung besteht bei engem und häufigem Kontakt mit einem an offener Tuberkulose Erkrankten. Sie ist um so größer, je länger und enger der Kontakt ist und je mehr Tuberkulosebakterien ausgeschieden werden. Die Ansteckungsgefahr bei Tuberkulose ist bei weitem nicht so groß wie bei Viruserkrankungen (z.B. Masern oder Windpocken). Neueste Untersuchungen zeigen auch, dass bei der Tuberkulose von erkrankten Kindern eine weitaus geringere Ansteckungsgefahr ausgeht als von erkrankten Erwachsenen.

Die Tuberkulose kann krankhafte Veränderungen in verschiedenen Organen hervorrufen, am häufigsten in der Lunge und, besonders bei Kindern, auch in den Halslymphknoten. Der Krankheitsbeginn ist immer uncharakteristisch und daher nur schwer zu erkennen. Krankheitszeichen sind zum Beispiel: auffallende Müdigkeit, Gewichtsabnahme, Appetitlosigkeit, Husten, Nachtschweiß, leichtes Fieber und tastbare Knoten im Halsbereich.

Die Tuberkulose lässt sich heute mit Medikamenten erfolgreich behandeln, wenn die erkrankte Person die verordnete Tabletten-Kombination regelmäßig und lange genug einnimmt. Nach heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen ist vier Wochen nach Beginn einer korrekten Behandlung und bei einer weiterhin regelmäßigen Einnahme der Medikamente keine Ansteckungsgefahr mehr zu erwarten. Wird dem Gesundheitsamt eine Tuberkulose gemeldet, so hat es die Einleitung der Therapie für den Erkrankten sicherzustellen und die erforderlichen Maßnahmen gegen eine Weiterverbreitung der Tuberkulose einzuleiten. Zu diesen Maßnahmen gehört es, die Infektionsquelle für den Erkrankten zu suchen und Personen zu ermitteln, die sich eventuell angesteckt haben können. Diese sog. Kontaktpersonen werden vom Gesundheitsamt zu entsprechenden Untersuchungen und Beratungen eingeladen.

Wer gilt als Kontaktperson?

In einer Wohngemeinschaft oder Familie gelten als enge Kontaktpersonen alle in der gemeinsamen Wohnung lebenden Personen. Im Betrieb zählen Personen mit gleichem oder benachbartem Arbeitsplatz oder häufigen engen Kontakten (z.B. in der Kantine) als enge Kontaktpersonen. In Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindertagesstätten zählen zumindest alle Kinder und alle Erzieher einer Klasse bzw. einer Gruppe zu den Kontaktpersonen. Weiter gilt als enger Kontakt ein häufiges Beisammensein in der Freizeit, beim Sport oder in einer gemeinsamen Unterkunft.

Was passiert bei der (Umgebungs)-Untersuchung?

Bei Erwachsenen wird eine Röntgenaufnahme der Lunge durchgeführt und bei Kindern ein Tuberkulintest nach Mendel-Mantoux. Ist das Ergebnis des ersten Tuberkulintestes nicht eindeutig, so sollte unmittelbar eine Kontrolluntersuchung durchgeführt werden. Bleibt dieser Test negativ, so bedeutet dies, dass der Betreffende sich nicht mit Tuberkulosebakterien angesteckt hat. Fällt der Test positiv aus, so bedeutet dies zunächst nur, dass sich das Immunsystem der Testperson mit Tuberkulosenbakterien auseinander gesetzt hat. Es muss nicht unbedingt eine aktive Tuberkuloseerkrankung vorliegen! Jetzt ist eine Röntgenaufnahme der Lunge erforderlich, um zu klären, ob es zu einer Erkrankung innerhalb der Lunge gekommen ist. Ist der Tuberkulintest aus früheren Untersuchungen oder nach einer Impfung gegen Tuberkulose als positiv bekannt, muss zum Ausschluss einer Erkrankung bei den Kontaktpersonen immer eine Röntgenaufnahme der Lunge gemacht werden. Ist die erkrankte Person an einer (offenen) Lungentuberkulose erkrankt muss bei den Kontaktpersonen die Röntgenaufnahme der Lunge / der Tuberkulintest im Laufe eines Jahres noch zweimal wiederholt werden, um eine Erkrankung sicher auszuschließen.

Pressemitteilung Rhein-Sieg-Kreis

Symbolbild. Foto: PublicDomainPictures / pixabay

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