Blaulicht | 27.11.2023

Der Raser wurde konsequent zur Verantwortung gezogen

Hohe Strafe und Führerscheinentzug für Porsche-Fahrer

Symbolbild. Foto: pixabay.com

Güllesheim. Am frühen Samstagabend des 26. August 2023 erhielt die Polizeiinspektion Straßenhaus Informationen darüber, dass in der Gegend von Güllesheim ein grauer Sportwagen in gefährlicher Weise und mit überhöhter Geschwindigkeit innerhalb und außerhalb der Ortslage unterwegs sei. Bereits durch diese telefonische Meldung ergab sich der Verdacht eines illegalen Kraftfahrzeugrennens.

Der betreffende PKW, ein Porsche Carrera 4 GTS, wurde am Kreisverkehr am Ortseingang von Güllesheim angehalten und einer Verkehrskontrolle unterzogen. Während des Anhaltevorgangs wurde festgestellt, dass der Beifahrer die Fahrt mit seinem Mobiltelefon aufzeichnete. Nach der Einleitung der Verkehrskontrolle und der Feststellung des Tatverdachts wurde das Mobiltelefon zu Beweiszwecken sichergestellt. Im Fahrzeug befanden sich außerdem der 27-jährige Fahrer und zwei weitere Insassen auf der Rücksitzbank.

Im Verlauf der ersten Ermittlungen wurden folgende Verstöße und Straftaten festgestellt:

- Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb einer geschlossenen Ortschaft um 132 km/h.

- Mehrere Verluste der Fahrzeugkontrolle aufgrund überhöhter Geschwindigkeit in Kurven.

- Überholmanöver über durchgezogene Linien und Sperrflächen, teilweise in nicht einsehbaren Bereichen.

- Geschwindigkeitsüberschreitung von 192 km/h in einer Zone, in der 100 km/h erlaubt waren, außerhalb geschlossener Ortschaften.

- Geschwindigkeitsüberschreitung von 170 km/h in einer Zone, in der 100 km/h erlaubt waren, außerhalb geschlossener Ortschaften.

- Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.

Nach einer Berichterstattung an die Staatsanwaltschaft wurde die Sicherstellung des Führerscheins des Fahrers angeordnet.

Die Polizeiinspektion Straßenhaus erhielt später eine Mitteilung darüber, dass der 27-jährige Fahrzeugführer aus Nordrhein-Westfalen rechtskräftig verurteilt wurde. Aufgrund seiner vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs durch das Fehlverhalten beim Überholen in Verbindung mit illegalen Kraftfahrzeugrennen wurde gegen ihn ein Strafbefehl in Höhe von 3.500 Euro ausgesprochen. Zudem wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen und eine einjährige Fahrerlaubnissperre verhängt. BA

Symbolbild. Foto: pixabay.com

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