Transporter eines südosteuropäischen Unternehmens aus dem Verkehr gezogen

Montabaur: Fahrzeug um nahezu 100 % überladen

Montabaur: Fahrzeug um nahezu 100 % überladen

Kontrolle der Ladung. Fotos: Verkehrsdirektion Koblenz

Montabaur: Fahrzeug um nahezu 100 % überladen

Kontrollstelle.

Heiligenroth. Am Dienstag, 26. April kontrollierten die Schwerverkehrskontrolleure der Verkehrsdirektion Koblenz auf der BAB 3, Rastplatz Montabaur gegen 10 Uhr einen Transporter eines südosteuropäischen Unternehmens. Das Fahrzeug war mit verschiedenen Stückgütern, unter anderem einer größeren Menge Metallbänder, beladen.

Im Rahmen der Kontrolle war zunächst festzustellen, dass der Fahrer keinerlei Nachweise über seine Lenk- und Ruhezeiten führte. Es war daher nicht feststellbar, wie lange er am Kontrolltag oder an den Vortagen mit dem Fahrzeug unterwegs war.

Im Weiteren fiel den Kontrolleuren bei der Sichtung der Fahrzeugpapiere auf, dass der Transporter abgelastet war. Die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs, welche vormals bei 5.000 kg lag, betrug nur noch 3.500 kg. Aufgrund der Leermasse von 2.800 kg stand bei dem Fahrzeug daher nur noch eine Ladekapazität von 700 kg zur Verfügung.

Dies harmonierte in keinster Weise mit den Gewichtsangaben der vorgelegten Ladepapiere, denn hier kamen die Kontrolleure auf ein rechnerisches Gesamtladungsgewicht von über 3.500 kg. Das Fahrzeug wurde daher auf dem Rastplatz mit polizeieigenen Waagen verwogen und es ergab sich ein ernüchterndes Ergebnis: Statt der erlaubten 3.500 kg brachte der Transporter tatsächliche 6.750 kg auf die Waage und war somit um 92,85 % überladen. Auf die erhebliche Gewichtsüberschreitung angesprochen entgegnete der Fahrer lediglich, dass seine Firma kein Fahrzeug mit entsprechender Ladekapazität besitze und man daher den Transporter nutzen müsse. Für die Kontrolleure ganz klar: Im Rahmen der Anzeigenfertigung erfolgte aufgrund der vorsätzlichen Überladung eine merkliche Erhöhung des Bußgeldes - sowohl bei dem Fahrer, als auch bei dem Unternehmen.

Die Weiterfahrt mit dem Transporter wurde untersagt und wird erst wieder nach Herstellung eines vorschriftsmäßigen Zustandes gestattet. Zur Verhinderung einer weiteren Nutzung wurden sowohl die Zulassungsbescheinigung, als auch Ladepapiere sichergestellt und eine Lenkradkralle angebracht.

Pressemitteilung Verkehrsdirektion Koblenz