Nun entscheidet die Staatsanwaltschaft darüber, ob der Mann weiterhin ein Fahrzeug führen darf

Nach rücksichtslosem Überholmanöver: 62-Jähriger muss Führerschein abgeben

Nach rücksichtslosem Überholmanöver: 62-Jähriger muss Führerschein abgeben

Symbolbild. Foto: pixabay.com

Koblenz. Am Dienstag, dem 15.03.2022 kam es um ca. 09 Uhr, auf der B8 zwischen Wahlrod und Winkelbach, zu einem erheblichen Zusammenstoß im Begegnungsverkehr. Eine 28-jährige Pkw-Fahrerin befuhr mit ihrem 2 Monate alten Sohn die B 8 aus Richtung Winkelbach kommend. Ein 62 -jähriger Pkw-Fahrer befuhr die B 8 aus Richtung Wahlrod kommend und versuchte im unübersichtlichem Kurvenbereich einen vorausfahrenden Lkw zu überholen. Hierbei übersah er die 28-jährige, die mit ihrem Pkw nicht mehr ausweichen konnte. Beide Fahrzeuge waren nach dem Zusammenstoß nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Es entstand Sachschaden ca. in Höhe von 16.000 EUR. Alle Unfallbeteiligten wurden mittels Rettungswagen leichtverletzt zur Beobachtung in umliegende Krankenhäuser gebracht. Da der 62-jährige in diesem unübersichtlichen Kurvenbereich grob verkehrswidrig und rücksichtlos einen Lkw überholen wollte und es dabei zu einem Unfall kam wurde der Führerschein beschlagnahmt und zur Entscheidung bezüglich der weiteren Fahrerlaubnis an die Staatsanwaltschaft in Koblenz übersandt. Die B8 wurde in diesem Bereich für den Zeitraum der Unfallaufnahme von 09.15 - 12 Uhr voll gesperrt.

Pressemitteilung Polizeiinspektion Hachenburg