Satzung zur Begrünung baulicher Anlagen beschlossen

Bad Neuenahr-Ahrweiler: Die Kreisstadt soll grüner werden

Künftig gilt eine verpflichtende Begrünung von Dachflächen und Fassaden sowie das Pflanzen von Bäumen bei Neuerrichtung von Stellplatzanlagen

Bad Neuenahr-Ahrweiler: Die Kreisstadt soll grüner werden

Der Platz an der Linde in Bad Neuenahr Ende Januar 2022. Foto: ROB

05.02.2022 - 08:18

Kreisstadt. Die Kreisstadt soll klimafreundlicher werden, deshalb hat der Stadtrat von Bad Neuenahr-Ahrweiler in seiner jüngsten Sitzung eine „Satzung zur Begrünung baulicher Anlagen“ beschlossen. „So kann in den kommenden Jahren ein Beitrag zum Klimaschutz, dem klimaangepassten Bauen und dem Hochwasserschutz geleistet werden“, freute sich Bürgermeister Guido Orthen (CDU).

Die Vorgaben der Satzung haben drei wesentliche Schwerpunkte. Diese sind die verpflichtende Begrünung der Dachflächen von Neubauten ab 50 Quadratmetern, die Begrünung der Dachflächen von Tiefgaragen und schließlich das Pflanzen einer Mindestanzahl von Bäumen bei der Neuerrichtung von Stellplatzanlagen. So will man die negativen Folgen einer zunehmenden Verdichtung besiedelter Flächen in der Innenstadt mindern, indem bei der Neuerrichtung baulicher Anlagen und dem damit einhergehenden Verlust von Frei- und Grünflächen eine gewisse Kompensation erreicht werden soll.


Lebensräume für Tiere und Pflanzen schaffen


Durch Dach- und Fassadenbegrünungen können beispielsweise Lebensräume für Tiere und Pflanzen innerhalb der Siedlungsstrukturen geschaffen, die Aufheizeffekte bebauter Flächen gemindert und Staub sowie Luftschadstoffe gebunden werden. Ein wesentlicher Effekt ist zudem die Wasserrückhaltung, die etwa bei einem Starkregenereignisse die öffentliche Infrastruktur entlastet und so die Überschwemmungsgefahren verringert. Das Wasser wird dort gespeichert, wo es an heißen Tagen mittels Verdunstung kühlende Effekte hat.

„Darüber hinaus haben Dach- und Fassadenbegrünungen auch positive Auswirkungen auf das Gebäude selbst“, erläuterte Stadtplaner Karsten Hartmuth. So sei der Wärmedämmeffekt oftmals höher als bei konventionellen Dachbedeckungen mit einer zusätzlichen Kühlung im Sommer, ebenso werde auch der Lärmschutz verbessert. Weil gerade Stellplätze einen hohen Versiegelungsgrad nach sich ziehen, soll künftig durch vorgeschriebene Baumpflanzungen ein Mindestmaß an Begrünung erreicht werden. So will man mittelfristig eine angemessene Durchgrünung innerhalb der besiedelten Bereiche des Stadtgebiets erreichen.


Satzung gilt für das gesamte Stadtgebiet


Die Satzung soll für das gesamte Stadtgebiet ohne die Außenbereiche gelte. Demnach sind Flachdächer ab 50 Quadratmeter und bis 15 Grad Neigung künftig zu begrünen oder mit Photovoltaik oder Solaranlagen zu bestücken. Gleiches gilt für geneigte Dächer bis 25 Grad Neigung ab einer Größe von 70 Quadratmetern sowie für jegliche Art weiterer Dachformen ab 150 Quadratmetern Größe. Ausgenommen sind Häuser, für die ein Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe geplant ist. Begrünt werden müssen die Dächer von Tiefgaragen ab einer Nutzfläche von 200 Quadratmetern, zudem sind fensterlose Fassaden bei Gewerbeobjekten zu begrünen. An Wohngebäuden gilt ab fünf Stellplätzen ebenfalls die Pflicht zur Begrünung.

Andreas Geschier (CDU) rechnete vor, dass es aufgrund dieser Vorgaben künftig auf dem Ahrweiler Ahrtorparkplatz mehr als 40 Bäume geben werde, was zu einer gewollten Reduzierung von Stellflächen führe. „Das wird nach einer Erprobungsphase zu mehr Tiefgaragenstellplätzen oder Parkdecks an anderer Stelle führen“, prophezeite er.

Ursula Koll (SPD) signalisierte ebenso ihre Zustimmung, zumal das Bauen auch weiterhin bezahlbar bleibe, weil die Satzung keine übertriebenen Lösungen beinhalte. Klaus Beu (FWG) lobte ebenfalls einen gelungenen Einstieg und wünscht sich die Übertragung in künftige Bebauungspläne. Wolfgang Schlagwein (Grüne) freute sich, dass damit der Startschuss zur ökologischen Stadtentwicklung gegeben werde. JOST

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06.02.2022 16:57 Uhr
Gabriele Friedrich

Ohne Bürgerbefragung dürfte nach der Katastrophe mit vielen Toten überhaupt nicht so etwas gemacht werden. Über den Kopf der Betroffenen hinweg. Ist Politik wirklich nicht lernfähig ????



06.02.2022 15:06 Uhr
Sabine Weber-Graeff

Nachdem es Jahrzehntelang oben nicht zugepflasterter sein konnte,jetzt also Tiefgaragenplätze ,wo ja gerade die Tiefgaragen während der Flut nicht zur Falle geworden sind.Wenn man sich die Planvorlagen für weitere "Investorenvorhaben" z.B. am Kalvarienberg ansieht,so sehen diese vor allem gewaltige Tiefgaragenkapazitäten vor,so das einen das ungute Gefühl beschleicht,dass hier vor allem mal wieder Zugeständnisse an Investoren gemacht werden sollen.Und das in direkter Ahrnähe,man ist nur noch fassungslos.Schließlich hält der Steuerzahler für den Wiederaufbau des Tals den Kopf hin. Planungen haben unter diesem Hintergrund auch Allgemeininteressen zu dienen,nicht Partikularinteressen Einzelner.



05.02.2022 09:27 Uhr
Gabriele Friedrich

[ Darüber hinaus haben Dach- und Fassadenbegrünungen auch positive Auswirkungen auf das Gebäude selbst“ ]
Das ist ja fein ! Dann darf das Efeu wieder ranken und den Putz kaputt machen und wenn dann das Dach mal kaputt ist, gibts viel Freude. Verdient hat dann wieder die Wirtschaft. Und wenn dann die Begrünung auf dem Dach zu hoch hinaus wächst, wer stutzt es dann? Da braucht man dann nicht nur einen Gärtner, sondern auch einen Hebekran. Schade nur, das man Politiker nicht stutzen kann, respektive die Städteplaner und die, die hinterher wieder sagen: Upss...da und da und da... da haben wir nicht dran gedacht.
Die Bäume- da reden diese Leute wieder von den kleinen Platanen- kurze Beine- flache und breite Frisur. So niedrig und flache Wurzeln, das die dann im -sommer mittelbraun sind und die Tauben drin hausen. Die Vogelkacke macht "wer" weg ?
Keiner pflanzt heute noch einen "richtigen Baum" der nach oben wächst. Pflege zu teuer- egal wo. Ein aber oder oder ?



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