Satzung zur Begrünung baulicher Anlagen beschlossen

Bad Neuenahr-Ahrweiler: Die Kreisstadt soll grüner werden

Bad Neuenahr-Ahrweiler: Die Kreisstadt soll grüner werden

Der Platz an der Linde in Bad Neuenahr Ende Januar 2022. Foto: ROB

Kreisstadt. Die Kreisstadt soll klimafreundlicher werden, deshalb hat der Stadtrat von Bad Neuenahr-Ahrweiler in seiner jüngsten Sitzung eine „Satzung zur Begrünung baulicher Anlagen“ beschlossen. „So kann in den kommenden Jahren ein Beitrag zum Klimaschutz, dem klimaangepassten Bauen und dem Hochwasserschutz geleistet werden“, freute sich Bürgermeister Guido Orthen (CDU).

Die Vorgaben der Satzung haben drei wesentliche Schwerpunkte. Diese sind die verpflichtende Begrünung der Dachflächen von Neubauten ab 50 Quadratmetern, die Begrünung der Dachflächen von Tiefgaragen und schließlich das Pflanzen einer Mindestanzahl von Bäumen bei der Neuerrichtung von Stellplatzanlagen. So will man die negativen Folgen einer zunehmenden Verdichtung besiedelter Flächen in der Innenstadt mindern, indem bei der Neuerrichtung baulicher Anlagen und dem damit einhergehenden Verlust von Frei- und Grünflächen eine gewisse Kompensation erreicht werden soll.

Lebensräume für Tiere und Pflanzen schaffen

Durch Dach- und Fassadenbegrünungen können beispielsweise Lebensräume für Tiere und Pflanzen innerhalb der Siedlungsstrukturen geschaffen, die Aufheizeffekte bebauter Flächen gemindert und Staub sowie Luftschadstoffe gebunden werden. Ein wesentlicher Effekt ist zudem die Wasserrückhaltung, die etwa bei einem Starkregenereignisse die öffentliche Infrastruktur entlastet und so die Überschwemmungsgefahren verringert. Das Wasser wird dort gespeichert, wo es an heißen Tagen mittels Verdunstung kühlende Effekte hat.

„Darüber hinaus haben Dach- und Fassadenbegrünungen auch positive Auswirkungen auf das Gebäude selbst“, erläuterte Stadtplaner Karsten Hartmuth. So sei der Wärmedämmeffekt oftmals höher als bei konventionellen Dachbedeckungen mit einer zusätzlichen Kühlung im Sommer, ebenso werde auch der Lärmschutz verbessert. Weil gerade Stellplätze einen hohen Versiegelungsgrad nach sich ziehen, soll künftig durch vorgeschriebene Baumpflanzungen ein Mindestmaß an Begrünung erreicht werden. So will man mittelfristig eine angemessene Durchgrünung innerhalb der besiedelten Bereiche des Stadtgebiets erreichen.

Satzung gilt für das gesamte Stadtgebiet

Die Satzung soll für das gesamte Stadtgebiet ohne die Außenbereiche gelte. Demnach sind Flachdächer ab 50 Quadratmeter und bis 15 Grad Neigung künftig zu begrünen oder mit Photovoltaik oder Solaranlagen zu bestücken. Gleiches gilt für geneigte Dächer bis 25 Grad Neigung ab einer Größe von 70 Quadratmetern sowie für jegliche Art weiterer Dachformen ab 150 Quadratmetern Größe. Ausgenommen sind Häuser, für die ein Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe geplant ist. Begrünt werden müssen die Dächer von Tiefgaragen ab einer Nutzfläche von 200 Quadratmetern, zudem sind fensterlose Fassaden bei Gewerbeobjekten zu begrünen. An Wohngebäuden gilt ab fünf Stellplätzen ebenfalls die Pflicht zur Begrünung.

Andreas Geschier (CDU) rechnete vor, dass es aufgrund dieser Vorgaben künftig auf dem Ahrweiler Ahrtorparkplatz mehr als 40 Bäume geben werde, was zu einer gewollten Reduzierung von Stellflächen führe. „Das wird nach einer Erprobungsphase zu mehr Tiefgaragenstellplätzen oder Parkdecks an anderer Stelle führen“, prophezeite er.

Ursula Koll (SPD) signalisierte ebenso ihre Zustimmung, zumal das Bauen auch weiterhin bezahlbar bleibe, weil die Satzung keine übertriebenen Lösungen beinhalte. Klaus Beu (FWG) lobte ebenfalls einen gelungenen Einstieg und wünscht sich die Übertragung in künftige Bebauungspläne. Wolfgang Schlagwein (Grüne) freute sich, dass damit der Startschuss zur ökologischen Stadtentwicklung gegeben werde.