Land Rheinland-Pfalz erlässt neue Corona-Bekämpfungsverordnung

Corona-Pandemie: „2G“ für Erwachsene in Innenräumen

Kreis Ahrweiler. Das Land Rheinland-Pfalz hat am Dienstag die 28. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) veröffentlicht, die am Mittwoch, den 24. November 2021, in Kraft getreten ist. Diese sieht unter anderem grundsätzlich die „2G“-Regel für Erwachsene in Innenräumen sowie eine Änderung beim bisherigen Warnstufensystem vor.

Grundsätzlich gilt ab Mittwoch eine Maskenpflicht, wenn Abstand nicht sicher eingehalten werden kann, sowohl bei Innen- als auch bei Außenveranstaltungen. Hochschulen bleiben im 3G-Präsenzbetrieb, in Schulen wird es künftig zwei anlasslose Tests pro Woche für nicht-immunisierte Personen geben. Darüber hinaus gilt die Maskenpflicht am Platz in weiterführenden und berufsbildenden Schulen.

Für Erwachsene gilt bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sowie beispielsweise in Hotels, Pensionen und Jugendherbergen, bei körpernahen Dienstleistungen, in der Innengastronomie oder auch in Innenbereichen von Schwimmbädern, Freizeitparks, Zoos und Museen die 2G-Regel (geimpft oder genesen; ausgenommen: Erwachsene, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können). Kinder bis zwölf Jahre sind generell von der „2G“-Regel ausgenommen. Für Jugendliche zwischen zwölf und 17 Jahren gilt die „3G“-Regel (zusätzlicher Test zu Schultests erforderlich, dies kann auch ein örtlich beaufsichtigter Selbsttest sein).

Das bisher geltende Warnstufensystem wird nicht fortgeführt. Ab sofort ist nunmehr allein die landesweite „7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ Maßstab für die jeweiligen Schutzmaßnahmen. Diese gibt die Zahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankungen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in Rheinland-Pfalz an. Auf eine Unterscheidung zwischen den Landkreisen und den kreisfreien Städten wird ab sofort verzichtet.

Die 28. CoBeLVO und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Kreisverwaltung Ahrweiler (https://kreis-ahrweiler.de) und auf der Internetseite des Landes (www.corona.rlp.de > Rechtsgrundlagen). Pressemitteilung Kreis Ahrweiler