Politik | 08.05.2025, 14:38 Uhr

Drohnen im Steillagenweinbau

MdB Rudolph begrüßt Erwähnung im Koalitionsvertrag

Thorsten Rudolph unterstützt die Bestrebungen der Winzerinnen und Winzer aus den Apollogebieten wie dem Winninger Uhlen, die auf Sprühdrohnen umsteigen wollen, um Pflanzenschutzmittel zielgenauer als bisher ausbringen zu können. Foto: Volker Schmidt

VG Rhein-Mosel. Der Steillagenweinbau stellt die Winzerinnen und Winzer an der Terrassenmosel vor immense Herausforderungen – gerade auch in Sachen Pflanzenschutz. Dabei weisen sie immer wieder darauf hin, dass die Fungizide aus der Luft ausgebracht werden müssen, um den Weinbau in den steilen Lagen überhaupt wirtschaftlich betreiben zu können.

Insbesondere in den Gebieten, in denen der Moselapollofalter vorkommt, wurde aus Artenschutzgründen zuletzt vermehrt aber eine Abkehr von der zurzeit noch mit Sondergenehmigung praktizierten Hubschrauberspritzung gefordert. Der Koblenzer SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Thorsten Rudolph unterstützt daher auf Bundesebene schon länger die Bestrebungen der Winzerinnen und Winzer aus den Apollogebieten, auf Sprühdrohnen umzusteigen, um die Pflanzenschutzmittel sehr viel zielgenauer als bisher ausbringen zu können. Er freut sich daher sehr, dass es dieses Anliegen nun in den Koalitionsvertrag geschafft hat. Dort heißt es: „Wir wollen den praxistauglichen Einsatz von Drohnen in der Landwirtschaft ermöglichen, zum Beispiel bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln im Steillagenweinbau.“

„Das ist ein wichtiger Schritt, für den ich mich auch persönlich eingesetzt habe. Diesen Weg müssen wir weiterverfolgen“, sagt Rudolph, der allerdings davor warnt, dies bereits als finalen Erfolg zu werten. „Das ist zunächst mal nur eine Absichtserklärung. Ganz aktuell haben wir noch immer die Situation, dass es Klagen gibt, die die Genehmigung der Luftanwendung insgesamt infrage stellen und die somit auch die Existenz der Weinbaubetriebe gefährden“, sagt Rudolph. Konkret wurde Widerspruch beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gegen die auflagenfreie Zulassung eines Pflanzenschutzmittels für die Luftanwendung im sogenannten Apollogebiet eingelegt. Zudem sieht sich auch das Land Rheinland-Pfalz mit einer Klage gegen die Genehmigung von Luftanwendungen sowohl mittels Hubschrauber als auch mittels Drohne konfrontiert. „Die Kombination beider Verfahren erzeugt große Unsicherheit bei den Winzerinnen und Winzern und erschwert jede Planung für die kommende Saison“, so Rudolph besorgt.

Die Kläger sind der Ansicht, dass die Luftanwendungen die Existenz des Apollofalters gefährdet. Die Winzerinnen und Winzer weisen demgegenüber darauf hin, dass ein solcher kausaler Zusammenhang wissenschaftlich nicht belegt ist und dass erst der Weinbau und das dadurch verhinderte Zuwuchern der Hänge die Lebensräume für den Falter schaffen. Vor diesem Hintergrund sagt Rudolph: „Wir müssen die Anliegen der Artenschützer und der Winzerinnen und Winzer jetzt überein bringen. Und die Umstellung auf die Drohne ist dahingehend meiner Überzeugung nach ein guter Schritt.“

Um für die Problematik zu sensibilisieren, hatte Rudolph schon vor längerer Zeit die zuständigen Ministerien und Behörden angeschrieben. Aufgrund der Antworten ist der Abgeordnete optimistisch, dass die Wichtigkeit durchaus erkannt wurde. So schrieb das Bundesministerium für Landwirtschaft (BMEL) auf seine Anfrage: „Das BMEL ist zuversichtlich, durch ein konstruktives Zusammenwirken aller Beteiligten und mit der weiteren Förderung innovativer Technologien, wie Drohnen, einen gemeinsamen Weg finden zu können, der sowohl den Schutz der Umwelt als auch die wirtschaftliche Zukunft des Steillagenweinbaus sichert.“ Die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt erklärte gegenüber Rudolph, dass das Land Rheinland-Pfalz nach vorne schaue und „die Anschaffung von Drohnen für die Applikation von Pflanzenschutzmitteln als auch deren überbetrieblicher Einsatz durch Lohnunternehmen oder Maschinenringe mit Sitz in Rheinland-Pfalz“ gefördert werde.

Der Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Thomas Linnertz, betonte gegenüber Rudolph, dass man sowohl den Rechtsstreit als auch das laufende Verfahren für die nötigen Ausnahmegenehmigungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen im Jahr 2025 mit „höchster Priorität“ bearbeite. „Das sind gute Signale. Ich werde mich weiter für eine gute Lösung einsetzen“, sagt Rudolph.

Pressemitteilung des

Büro von Dr. Thorsten Rudolph

Thorsten Rudolph unterstützt die Bestrebungen der Winzerinnen und Winzer aus den Apollogebieten wie dem Winninger Uhlen, die auf Sprühdrohnen umsteigen wollen, um Pflanzenschutzmittel zielgenauer als bisher ausbringen zu können. Foto: Volker Schmidt

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