Politik | 21.04.2022

Zahlreiche Straßen betroffen - Neue Regelung wird nach und nach umgesetzt

Einbahnstraßen in Andernach: Bald freie Fahrt für Radler

Andernach. „Freie Fahrt für Radler“ heißt es künftig in den meisten Einbahnstraßen in Andernach. Das bedeutet: Fahrradfahrer dürfen bald die Einbahnstraßen, die nun nach und nach mit entsprechenden Schildern versehen werden, in beide Richtungen nutzen – also dann auch „gegen die Einbahnstraße“ fahren. Diese Regelung erfordert höchste Aufmerksamkeit von allen Verkehrsteilnehmern. Wichtig für Radfahrer, die eine entsprechend beschilderte und damit freigegebene Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung für Autos benutzen: Sie sollen rechts fahren und die Vorfahrt beachten. Es gilt die allgemeine Vorfahrtsregel „rechts vor links“. Für Autofahrer bedeutet dies ebenfalls, dass sie nun an Kreuzungen, die eine Einbahnstraße queren, auch mit Fahrrädern von rechts rechnen müssen, denen Vorfahrt zu gewähren ist.

Diese neue Regelung folgt Empfehlungen des klimafreundlichen Mobilitätskonzepts, welche die Stadt nach und nach umsetzt. Mit dieser Neuerung sollen sich Radfahrer flüssiger, schneller und sicherer in der Stadt bewegen können. Damit sollen Anreize geschaffen werden, vom Auto auf das klimafreundliche Fahrrad umzusteigen. Auch der Stadtrat hat sich für diese Regelung eingesetzt und sie beschlossen. Folgende Einbahnstraßen erhalten nun sukzessive die entsprechende Beschilderung und dürfen erst dann von Radfahrern auch in Gegenrichtung genutzt werden:

Kernstadt:

Albertstraße, Am Helmwartsturm, Deubachsiedlung, Dr.-Albert-Schweitzer-Straße, Dr.-Sonnenschein-Straße, Drususstraße, Eisenhand, Erfurter Straße (Teilbereich zwischen der Wartburgstraße), Eisengasse, Goebenstraße, Güntherstraße, Hochstraße (von Agrippastraße bis Eisengasse), Kennelstraße, Karolinger Straße, Kurt-Schumacher-Straße, Lohmannstraße, Ludwigstraße, Marktgässchen, Stifterstraße, Taubentränke (von Mohrsmühlenweg bis St.-Thomaser-Hohl), Texwindisstraße, Ubierstraße, Untere Wallstraße.

Miesenheim:

Grabenstraße,

Im Brandweiher (Teilbereich), Löhrstraße, Mühlenstraße, Nettestraße (von Mühlenstraße bis Mittelstraße), Professor-Müller-Straße, Ringstraße (von Grabenstraße bis Plaidter Straße), Sandweg.

Eich:

Schulstraße.

Pressemitteilung

der Stadt Andernach

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  • Betroffener: Wiedermal ein Totalversagen der Justiz und es werden Täter geschützt ! Inzwischen darf man sich wirklich fragen ob diese Justiz überhaupt noch der Gerechtigkeit und dem Volk dient oder einfach nur noch die Politiker zu schützen versucht !
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