Politik | 16.03.2021

Björn Ingendahl gab in einem Interview Antworten zum Arbeitsgerichtsprozess und zur Kündigung des Touristleiters Möcking

„Es gab keine Alternative zu einer Kündigung. Das hat auch der Richter bestätigt“

Bürgermeister Ingendahl stimmte dem Vergleich zu, um Rechtsfrieden zu schaffen

Remagen. Nachdem der Arbeitsgerichtsprozess zwischen dem ehemaligen Tourismusleiter der Stadt Remagen Marcel Möcking und dem Remagener Bürgermeister Björn Ingendahl mit einem Vergleich endete, sprach BLICK aktuell nicht nur mit Marcel Möcking, sondern auch mit Bürgermeister Björn Ingendahl. Zu Fragen von BLICK aktuell nahm der Remagener Stadtchef schriftlich Stellung. Wichtig scheint Bürgermeister Ingendahl ausdrücklich zu sein, dass im Rahmen des geschlossenen Vergleichs „nun endlich die vereinbarte Ruhe einkehrt“. Bürgermeister Björn Ingendahl beantwortete offen alle gestellten Fragen, sodass es möglich war, die Sichtweise beider Parteien darzustellen.

Können Sie mit dem Ausgang des Arbeitsgerichtsprozesses Möcking gegen Stadtverwaltung, dem Vergleich, leben? Was war Ihre Intention für den Vergleich? Warum haben Sie dem Vergleich zugestimmt?

„Ich habe dem vom vorsitzenden Richter vorgeschlagenen Vergleich zugestimmt, um Rechtsfrieden zu schaffen. Eine weitere juristische Auseinandersetzung über möglicherweise viele Monate hätte sicherlich nicht im Interesse der Stadt und ihrer Bürger*innen gelegen. Schlussendlich war die Zustimmung zum Vergleich auch ein Entgegenkommen auf Marcel Möcking zu, da der vorsitzende Richter sehr deutlich zum Ausdruck gebracht hat, dass für die Kündigung ausreichende Gründe zur Rechtfertigung vorlagen. Der aktuell erfolgte einseitige Gang an die Presse durch Herrn Möcking widerspricht bedauerlicherweise komplett dem geschlossenen Vergleich und den darin getroffenen Vereinbarungen“.

Waren Ihnen die Unregelmäßigkeiten in den Konten zwischen Stadt und VHS bekannt? Ist es richtig, dass Marcel Möcking Sie auf diese Unregelmäßigkeiten, die scheinbar schon aus Zeiten weit vor Ihrer Amtszeit stammen, aufmerksam machte?

Die Unterdeckung des VHS-Veranstaltungskonto hat Herr Möcking mir gegenüber erstmals Ende Februar 2020 zugegeben, nachdem offene Forderung gegen die VHS nicht bedient werden konnten. Von „Unregelmäßigkeiten“ zwischen den Konten der Stadt und der VHS wurde mir vorher nicht berichtet. Die mir durch Herrn Möcking im Sommer 2019 vorgelegte Abrechnung der Spielzeit 2018/19 wies keine Unterdeckung aus. Erst im Rahmen der Nachforschungen im Sommer 2020 stellte sich heraus, dass die mir vorgelegte Abrechnung nicht ordnungsgemäß und vollumfänglich durch Herrn Möcking erstellt wurde. Dass es vor der Übernahme der Leitung der Tourist-Information durch Herrn Möcking zu „Unregelmäßigkeiten“ gekommen sei, ist aktuell durch nichts zu belegen. Auch der beauftragte Wirtschaftsprüfer führt hierzu aus: „Die Unterlagen des Vorgängers von Herrn Möcking waren auskunftsgemäß systematisch geordnet und insgesamt ordentlich“.

Ist es richtig, dass der Vorsitzende Richter beim Arbeitsgerichtsprozess gesagt hat, dass es Sache der Verwaltung gewesen wäre Licht ins Dunkel der Kontenkompetenz zu bringen, weil Marcel Möcking Angestellter der Stadt und nicht der VHS sei?

„Der vorsitzende Richter hat die finanziellen Verflechtungen zwischen der VHS und der Stadt kritisiert. Da auch ich dieses Konstrukt nicht für die beste Lösung gehalten habe, habe ich bereits im Sommer 2019 entschieden, dass nach der Spielzeit 2019/20 die Veranstaltungen unmittelbar über die Stadt Remagen organisiert und transparent abgerechnet werden“.

Ist es Ihnen bekannt gewesen, dass dem Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Remagen mehrfach, und dies in den letzten beiden Jahrzehnten, der Zugang zu den VHS-Unterlagen verweigert wurde?

„Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft den städtischen Haushalt. Die VHS als Verein ist davon unabhängig und wurde gemäß den vereinsrechtlichen Vorgaben geprüft. In meiner Amtszeit gab es im Rechnungsprüfungsausschuss keine mir bekannten Anfrage auf Einsicht in VHS-Unterlagen“.

Stimmt es, dass der Richter beim Arbeitsgerichtsprozess keine Veranlassung gesehen hat, Marcel Möcking in Regress zu nehmen, weil er nicht verantwortlich für das Finanzsystem der VHS (Remagen) sei?

„Der Vergleich bringt zum Ausdruck, dass keine Veranlassung besteht, Herrn Möcking persönlich in Regress zu nehmen, da unter dem Eindruck des arbeitsgerichtlichen Verfahrens keine nachhaltigen Unregelmäßigkeiten durch Herrn Möcking gegeben waren. Die Verantwortlichkeiten für das jahrzehntelang praktizierte Konstrukt zwischen VHS und Stadt waren hier nicht ausschlaggebend. Zudem waren die Regressforderungen nicht Gegenstand des arbeitsgerichtlichen Verfahrens, da die Stadt insoweit noch keine Widerklage erhoben hatte“.

Haben Sie sich zu der fristlosen Kündigung von Marcel Möcking gezwungen gesehen, um „Schaden von der Stadt abzuwenden?

„Für die Kündigung lagen wichtige Gründe vor. Dies wurde auch vom Richter im Kündigungsschutzprozess deutlich bestätigt. Bei derart gewichtigen Gründen gab es keine Alternative zu einer Kündigung. Hier stehe ich als Verwaltungs- und Stadtchef in der Verantwortung gegenüber allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Bürgerinnen und Bürgern entsprechende Konsequenzen zu ziehen, durch die natürlich auch weiterer Schaden von der Stadt angewendet werden sollte“.

Der Stadtrat hat in einer Sitzung im August die Zustimmung gegeben, Schadensansprüche in Höhe von 60 000 Euro gegenüber Marcel Möcking geltend zu machen. Ist es zutreffend, dass diese Schadensansprüche in einer kürzlichen Sitzung des Stadtrates zurückgenommen wurden?

„Der vorgeschlagene Vergleich beinhaltete den Verzicht auf wechselseitige finanzielle Ansprüche. Um dem Vergleich zuzustimmen, bedurfte es aufgrund des oben genannten Stadtratsbeschlusses einer erneuten Befassung durch den Stadtrat. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 1. Februar einstimmig beschlossen auf Schadensersatzforderungen gegen Herrn Möcking zu verzichten. Hierdurch war die Möglichkeit zur Zustimmung zum Vergleich gegeben“.

Hat Marcel Möcking – nach seinen Angaben – auf Ihre Anweisung Technikrechnungen für Veranstaltungen der VHS in der Rheinhalle aus Deckungsmangel über einen Titel im städtischen Haushalt abgerechnet?

„Ja, Herr Möcking hat Technikrechnungen für Veranstaltungen der VHS in der Rheinhalle aus Deckungsmangel über einen Titel im städtischen Haushalt abgerechnet. Seine Aussage, ich hätte ihn hierzu angewiesen, ist falsch. Gegen diese Behauptung habe ich bereits Strafanzeige unter anderem wegen Verleumdung erstattet. Vom Fund der fingierten Rechnung auf dem Rechner von Herrn Möcking und dem entsprechenden finanziellen Schaden bei der Stadt habe ich am 17. August 2020 durch meinen Kämmerer Marc Göttlicher erfahren“.

War Ihnen zum Zeitpunkt der fristlosen Kündigung das Ausmaß der psychischen Erkrankung von Marcel Möcking bekannt?

„Nein“.

Gab es Punkte in der bisherigen Berichterstattung, die aus Ihrer Sicht falsch dargestellt wurden? Wenn ja, welche?

„In den vergangenen Monaten hat die Stadtverwaltung jeweils Falschdarstellungen von dritter Seite in der Öffentlichkeit richtiggestellt. In der jüngsten Berichterstattung wurde durch Herrn Möcking insbesondere Inhalte des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht unvollständig, unsachlich oder falsch wiedergegeben. Auch Beschlüsse des Stadtrates wurden falsch dargestellt. Im Einzelnen möchte ich nicht auf die Punkte eingehen, da es nunmehr endlich an der Zeit ist, die im Rahmen des Vergleichs vereinbarte Ruhe einkehren zu lassen“.

Nun noch eine ganz persönliche Frage, aber ich möchte sie trotzdem stellen: Würden Sie, wenn Sie die Uhr zurückdrehen könnten, noch einmal genauso reagieren und handeln?

„Das Wirken von Herrn Möcking beschäftigt viele Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung nunmehr seit vielen Monaten (dies bezieht sich nicht auf die rechtliche Auseinandersetzung). Die Aufarbeitung dauert an. Die tatsächlichen Versäumnisse und Fehler von Herrn Möcking übersteigen das in der Öffentlichkeit bekannte Maß um ein Vielfaches. Daher, ja, ich würde die Kündigung genauso wieder aussprechen. Auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung der städtischen Beschäftigten wäre eine andere Vorgehensweise arbeitsrechtlich nicht gerechtfertigt gewesen. Leid tut mir die öffentliche Schlammschlacht, die aber nicht durch mich oder die Verwaltung betrieben wurde. Mit jedem Artikel bleibt mehr im elektronischen Gedächtnis hängen, dass nie vergisst. Dies kann, bei allem Verständnis für freundschaftliche oder parteiliche Rückendeckung für Herrn Möcking, nicht im Sinne von Herrn Möcking sein“. „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, vielen Dank für ihre offenen Worte und die Beantwortung der Fragen von BLICK aktuell“. AB

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