Politik | 26.01.2021

AfD-Kreisverband Ahrweiler

FFP2 Masken: Für alle zum Tragen geeignet?

Kreis Ahrweiler. Die Debatte um die richtige Strategie der dringend erforderlichen Reduzierung der Corona-Infektionen ist auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen unverändert in vollem Gang. Ein Baustein dieser Strategie ist der inzwischen allseits bekannte Mund-Nase-Schutz (MNS); er soll die Ausbreitung von Corona-Viren beladenen Aerosolen mindern bis verhindern. Ziel ist zunächst der Schutz des Gegenübers, nicht der eigene. Denn Schals, Tücher, usw. bis hin zu chirurgischen Masken bieten lediglich einen begrenzten Eigenschutz. Besser sieht es da bei dem Einsatz von sogenannten FFP2-Masken aus, die die Luft vor dem Einatmen filtriert und so etwaige Viren entfernt. In Bayern z.B. ist es inzwischen Pflicht, solche FFP2 Masken im öffentlichen Personennahverkehr und in Geschäften zu tragen. Eine solche Pflicht stand vor kurzem noch für das gesamte Bundesgebiet zur Debatte und ganz vom Tisch ist sie sicher noch nicht. In Rheinland-Pfalz wurden bereits Millionen von FFP2-Masken zur freiwilligen Nutzung an Risikogruppen verteilt.

Ohne Frage, die FFP2 Maske bietet einen deutlich besseren Schutz als Tücher, Schals und chirurgische Masken. Aber: sie sind z.B. nicht dafür gedacht, durchgehend über längere Zeit getragen zu werden. FFP2 Masken sind eigentlich spezielle Schutzmittel aus dem Bereich des Arbeitsschutzes und von daher ist das berufliche Tragen dieser Masken auch an klare Vorschriften gebunden. Als da z.B. wären: es muss im Voraus eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung angeboten werden, um etwaige Risiken infolge erhöhter Atemwiderstände bewerten zu können. Im Ergebnis kann das berufliche Tragen einer solchen Maske z.B. beschränkt, bis ganz untersagt werden. Zudem ist durch den Arbeitgeber eine dokumentierte Unterweisung zum richtigen und dichten Tragen, incl. der durchgängig maximalen Tragedauer von 75 bis 180 min. erforderlich (nach dieser Zeitspanne ist eine mind. 30 min. Tragepause verpflichtend). Aus diesen Gründen wird in den „Empfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV-2“ die Verwendung von FFP2-Masken, nicht zur privaten Nutzung empfohlen. Die aktuelle Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene sowie der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin weist zudem aktuell darauf hin, dass bei einem Einsatz bei Personen mit z.B. eingeschränkter Lungenfunktion oder älteren Personen gesundheitliche Auswirkungen nicht auszuschließen sind. Weiter heiße es: „Die Anwendung durch Laien, insbesondere durch Personen, die einer vulnerablen Personengruppe angehören (z.B. Immunsupprimierte) sollte grundsätzlich nur nach sorgfältiger Abwägung von potentiellem Nutzen und unerwünschten Wirkungen erfolgen. Sie sollte möglichst ärztlich begleitet werden, um über die Handhabung und Risiken aufzuklären, einen korrekten Dichtsitz zu gewährleisten, die für den Träger vertretbare Tragedauer unter Berücksichtigung der Herstellerangaben individuell festzulegen und gesundheitliche Risiken/Folgen zu minimieren.“ Die ganze Stellungnahme ist hier zu lesen: https://www.krankenhaushygiene.de/pdfdata/2021_01_15_Stellungnahme-FFP2%281%29.pdf. Die Benutzung von FFP2 Masken ist also ein sehr spezielles und anspruchsvolles Thema. Es kann daher auch nicht erwartet werden, dass die Bevölkerung entsprechende Informationen selbst bewertet. Denn hierzu sind vertiefte Fachkenntnisse erforderlich, über die Laien schlicht nicht verfügen. Bereits getroffene Empfehlungen oder Regelungen zum Tragen von FFP2 Masken für die Bevölkerung sind daher einer sorgfältigen Prüfung zu unterziehen; zudem ist die Bevölkerung schnellstens und umfassend zu Nutzen und Risiken sowie zu den entsprechenden Regelungen beim Tragen von FFP2-Masken zu informieren. Die AfD fordert, dass die o.g. fachlichen Empfehlungen der medizinischen Fachgesellschaften auf allen politischen Entscheidungsebenen breites Gehör finden. Es wäre außerordentlich tragisch, würden in allerbester Absicht getroffene politische Entscheidungen mit zur Ursache für vermeidbare Gesundheitsschäden werden.

Pressemitteilung des 

AfD-Kreisverband Ahrweiler

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