In Dernau und Ahrbrück könnten neue, zentrale Versorgungsbereiche entstehen

„Grundversorgung im Ahrtal nach derFlutkatastrophe nach wie vor nicht gesichert“

„Grundversorgung im Ahrtal nach der
Flutkatastrophe nach wie vor nicht gesichert“

Die Ahr bei Dernau. Foto: ROB

Altenahr. In vorweihnachtlicher Sachlichkeit verlief die letzte Sitzung des Altenahrer Verbandsgemeinderates in diesem Jahr. Insgesamt umfasste der öffentliche Teil 13 Tagesordnungspunkte. Gleich beim Zweiten stand die Fortschreibung eines „Einzelhandels- und Zentrenkonzepts“ der Verbandsgemeinde Altenahr auf der Agenda. Zum Beginn stand jedoch ein Bericht von Ahrtal-Tourismus Bad Neuenahr-Ahrweiler e.V. auf der Tagesordnung. David Bongard und Christian Senk stellten einen Imagefilm vor. Die letzten Jahre seien unter schwierigen Bedingungen verlaufen. Dabei musste auch der Eindruck vermittelt werden „ihr könnt herzlich gerne wiederkommen, aber nicht in blühende Landschaften,“ erläuterten sie den Umgang mit dem schrecklichen Fluterlebnis und dessen anhaltende Folgen. WEahrOPEN habe sich zu einem Markenzeichen entwickelt. Den Wiederaufbau von von Schwimmbad sowie der Ahrthermen bezeichneten beide als „wesentlichen Baustein.“ Wenig Verständnis hat man vor Ort für die Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald im Landesentwicklungsprogramm (LEP). Diese hat gegen das oben genannte Vorhaben erhebliche Bedenken ausgeführt. Zwar werde aus raumplanerischer Sicht die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts grundsätzlich als Möglichkeit zur Steuerung des Einzelhandels für den Nah- und Mittelbereich gesehen. Auf Grundlage des Ziels „Z 25 PROP 2017“ solle jedoch die Ortsgemeinde Altenahr als Grundzentrum im „monozentralen Nahbereich“ über eine vollständige grundzentrale Ausstattung verfügen. Sie stelle die Schwerpunkte der Grundversorgung für den jeweiligen Nahbereich dar, und sei Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung. Gegen die im Einzelhandelskonzept vorgenommene weitere Entwicklung bzw. Abgrenzungen zentraler Versorgungsbereiche „Nahversorgung Ahrbrück-Pützfeld“ (potenzielle Ergänzungs- und Erweiterungsfläche) sowie den zentralen Versorgungsbereich „Nahversorgung Gewerbegebiet Dernau“ beständen aus regionalplanerischer Sicht Bedenken. Die Einbringung weiterer Ergänzungs- und Erweiterungsflächen in Ahrbrück/Pützfeld sieht man bei der Behörde kritisch. Hierfür habe die Oberere Landesplanungsbehörde am 03. Dezember 2009 einen Zentralen Versorgungsbereich (ZVB) im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens außerhalb des „Grundzentrums Altenahr“ unter der Maßgabe zugelassen, dass die Gesamtverkaufsfläche auf 2.000 qm beschränkt bleibe. Auch die geplante Ausweisung „Nahversorgung Gewerbegebiet Dernau“, auf einer Fläche von rund 1.250 qm, sieht die Planungsgemeinschaft kritisch. Die Ortskerne böten ebenfalls noch Potenziale für die (Wieder-) Ansiedlung kleiner Geschäfte. Das sehen Verbandsbürgermeister Dominik Gieler sowie der Verbandsgemeinderat anders. Zudem sei die Grundversorgung im Ahrtal nach der Flutkatastrophe nach wie vor nicht gesichert. Die Verbandsgemeinde Altenahr führte zum Thema Nahversorgung unter anderem folgendes aus:

Grundversorgung war Thema

„Unter Verweis auf die vorangegangenen Einzelbeschlüsse nimmt der Rat der Verbandsgemeinde den vorliegenden Entwurf der 2. Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Verbandsgemeinde Altenahr

in der Fassung vom 11.08.2023 an und bestätigt diesen ausdrücklich. Die Verwaltung wird beauftragt, die im EZK enthaltenen Abweichungen von den Zielen der Landesplanung mit den zuständigen Behörden zu erörtern und die Interessen der Verbandsgemeinde zu vertreten.“ Die Verwaltung empfiehlt daher - neben Altenahr - einen zentralen Versorgungsbereich „Ahrbrück-Pützfeld (Potenzielle Ergänzungs- und Erweiterungsfläche) sowie den zentralen Versorgungsbereich „Nahversorgung Gewerbegebiet Dernau.“ Der Flächennutzungs- und Landschaftsplan „Hotel und Sommerrodelbahn am Roßberg“ wurde geändert. Und hierbei die nutzbare Fläche bei diesen Planungen verkleinert. Einstimmig beschloss das Gremium den Verzicht auf die am 13.12.2017 beschlossenen Kostenpauschale für Bauleitplanungen zum Wiederaufbau von Camping- und Wohnmobilplätzen. Voraussetzung ist es, dass die Flächennutzungsplan-Änderung die dauerhafte Wiederinbetriebnahme eines durch das Flutereignis im Sommer 2021 geschädigten Camping- bzw. Wohnmobilplatzes zu schaffen. Der VG-Rat stimmte dem einstimmig zu. Den betroffenen Ortsgemeinden Ahrbrück, Altenahr, Dernau, Mayschoß und Rech wurde gleichzeitig empfohlen, ebenfalls auf die Erhebung der Kostenpauschalen zur Abgeltung der Verwaltungskosten zu verzichten. Einstimmig wurde auch der Eintritt in den Gewässerzweckverband des Landkreises Ahrweiler angenommen. Für eine gemeinsame Wahrnehmung der Gewässerunterhaltung in Rahmen eines Gewässerzweckverbandes spreche, dass diese einheitlich nach den gleichen Kriterien erfolge. Und die gemeinsame Vorhaltung des Personals dort Synergieeffekte erziele. Hierdurch könne zudem ein schnelles Handeln bei Gewässer-Unterhaltungsmaßnahmen ermöglicht werden.

Wärmeversorgung Grundschule

Ausgeschrieben werden soll die Modernisierung des Wärmeversorgung in der Grundschule Ahrbrück. Hierbei soll die bestmögliche Lösung gefunden werden. Auf die Kosten im Rahmen des Förderprogramms „KIPKI“ stehen der Verbandsgemeinde hierfür 297.539,14 Euro zur Verfügung. Gerechnet wird für diese Maßnahme mit Gesamtkosten von 404.127,57 Euro. Im Rahmen der „Erinnerungskultur“ nach der Flutkatastrophe 2021 sollen den Ortschaften durch das Projekt „MemoriAhr - Wege der Erinnerung und der Zukunft verschiedene Möglichkeiten geboten werden. Beschlossen wurde auch eine moderate Erhöhung der Abwassergebühren. Einzig Andreas Hermens (SPD) stimmte hiergegen. Er sieht „die Bürger nach der Flutkatastrophe genug belastet.“