Hat der Bauausschuss die Lage erkannt?
Am 10.06.25 tagte der Bauausschuss der Stadt Sinzig in der Sache der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Bauleitplanung „Im Salchenberg“ in Sinzig-Bad Bodendorf. Zunächst erfolgte eine Darstellung des durch die Bauherren beauftragten Planungsbüros Dittrich. Alle von den Nachbarn gemachten Einwände wurden als „Einzelinteressen!“ weggewischt und die Tatsache, dass der Planung Gutachten zugrunde gelegt werden, die offensichtlich auf falschen Annahmen beruhen, kam überhaupt nicht zur Sprache. Das Bauamt, dem alle Einwände vorlagen, äußerte sich dazu nicht. Auch von den Mitgliedern des Bauausschusses kamen wenig Nachfragen. Offenbar aber aus anderen Gründen: Einerseits ist ihnen anhand der Darstellung scheinbar bewusst geworden, dass ein solches Vorgehen zu Lasten der Allgemeinheit gehen würde. Denn weiteres Grünland würde in Bauland umgewandelt, obwohl mehr als 30 erschlossene und sofort bebaubare Grundstücke vorhanden sind, was deshalb eine Änderung des Flächennutzungsplanes aus Sicht des Allgemeinwohls überflüssig macht. Außerdem war ihnen wohl deutlich geworden, dass sie die Antragstellenden nicht besserstellen können als diejenigen Bürger:innen, die in diesem Gebiet vorher gebaut haben und jetzt im Hinblick auf die starken Abweichungen vom alten Bebauungsplan massiv das Nachsehen hätten. Andererseits scheint das bevormundende Vorgehen des Planungsbüros, dessen Vertreter am Ende des Tagesordnungspunktes empfahl, man müsse ja nur noch seinem Plan zustimmen, den Ausschussmitglieder grundsätzlich gegen den Strich zu gehen. Da zusätzlich die Unterlagen nicht vollständig vorlagen und sich ebenfalls der Ortsbeirat noch kein Urteil gebildet hatte, stimmte die großer Mehrheit für eine Vertagung des Tagesordnungspunktes.
Scheinbar ist angekommen, dass alle betroffenen Bürger:innen in angemessener Weise zu hören, ihre Anliegen zu berücksichtigen und dass für ein ordnungsgemäßes Vorgehen zu sorgen ist, in dem der Stadtrat der Herr des Verfahrens ist. Vielleicht ist ja auch bewusst geworden, dass Ratsmitglieder für die Folgen von rechtswidrigen Beschlüssen persönlich haften. Oder täusche ich mich?
Dr. Oliver Wolff, Sinzig
