Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel
Hinweis zur Beantragung von Briefwahlunterlagen
VG Rhein-Mosel. Am 26. September 2021 findet die Wahl des 20. Deutschen Bundestages statt. Gleichzeitig werden die Ortsbürgermeister der Ortsgemeinden Brey und Dieblich gewählt. Zur Vermeidung von Kontakten in der Pandemiezeit kann die Briefwahl genutzt werden.
Die Wahlbenachrichtigung für die Wahlen am 26. September wird bis spätestens 5. September zugestellt. Wer an den Wahlen per Briefwahl teilnehmen will, hat die Möglichkeit, einen sogenannten Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Die Beantragung ist wie folgt möglich:
1. schriftlich per Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosem Brief an die Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel,
2. online mittels Smartphone oder Tablet über den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung,
3. online unter www.vg-rhein-mosel.de,
4. per Fax an (0 26 07) 49 -7 03 oder
5. per einfacher E-Mail an wahlen@vgrm.de (einscannen nicht nötig).
Die Beantragung per Telefon ist nicht möglich!
Bei der Beantragung geben Interessierte bitte den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die Wohnanschrift und - nach Möglichkeit - die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung an. Die Briefwahlunterlagen werden per Post an die Wohnanschrift übersandt. Bei der Antragsstellung kann auch eine abweichende Versandanschrift angegeben werden.
Von Besuchen des Wahlamtes zur persönlichen Beantragung von Briefwahlunterlagen bittet die Verbandsgemeindeverwaltung, aufgrund der weiterhin bestehenden Pandemielage möglichst abzusehen. Die Unterlagen werden auf Antrag gerne zugesendet. Wer die Verbandsgemeindeverwaltung persönlich besuchen will, wird um eine vorherige Terminvereinbarung unter Tel. (0 26 07) 49 -9 00 gebeten. Die Öffnungszeiten des Wahlamtes sind von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können unfrankiert in dem adressierten hellroten Wahlbriefumschlag für die Bundestagswahl bzw. dem orangefarbenen Umschlag für die Kommunalwahl an die Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel zurückschickt oder unmittelbar in die Briefkästen an den Verwaltungsstellen der Verbandsgemeinde in Kobern-Gondorf oder Rhens eingeworfen werden. Den Wahlbrief so rechtzeitig versenden, dass er spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Anschrift eingeht.
Pressemitteilung der
Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel