Politik | 21.10.2022, 11:08 Uhr

Baumaterial, Anhänger, Maschinen und Feuerholz können sich im Falle einer Flut an Brücken stauen und so den Durchfluss verengen

Hochwasservorsorge: Keine Gegenstände im Ufergebiet lagern

Zerstörte Brücke bei Altenahr, in Jahr nach der Flutkatastrophe.  Foto: ROB
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Kreis Ahrweiler. Die Hochwasserereignisse der letzten Jahre haben deutlich gemacht, dass für eine nachhaltige Hochwasser- und Starkregenvorsorge viele Themen berücksichtigt werden müssen. Dazu zählt insbesondere auch, die Gefahr durch Treibgut und dessen Anlagerung an Engstellen im Flusslauf, sogenannte „Verklausungen“, weitestgehend zu minimieren. Darauf weist die Untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung Ahrweiler ausdrücklich hin.

Als Treibgut oder auch Schwemmgut bezeichnet man Gegenstände, die auf der Wasseroberfläche schwimmen und dadurch ungewollt mitgeschwemmt werden. Hierbei handelt es sich erfahrungsgemäß nicht nur um Frisch- und Totholz des gewässernahen Bewuchses, sondern auch um alle im Überschwemmungsgebiet gelagerten Güter, wie beispielsweise Baumaterial aller Art, Anhänger, Maschinen oder auch Feuerholz. Die Flutkatastrophe im vergangenen Sommer hat dies nachdrücklich gezeigt: Autos, Campingwagen, Gastanks und Holz aller Art hatten sich vor den Brücken zu Dämmen aufgestapelt und so den Durchfluss der Ahr massiv eingeengt. Dies führte unter anderem zu einem starken und schnellen Anstieg der Wasserstände oberhalb dieser „Verklausungen“.

Vor diesem Hintergrund appelliert die Untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung an alle Bürgerinnen und Bürger, die Flächen an den Gewässerrändern von jeglichem Material freizuhalten, das bei einer Überflutung abtransportiert werden und zu „Verklausungen“ führen kann. Dies ist mit Blick auf eine effiziente und nachhaltige Hochwasser- und Starkregenvorsorge unerlässlich.

Einen Einblick in die Entwicklung der Gewässerwiederherstellung der Ahr und der zukünftigen Hochwasservorsorge gibt die Wanderausstellung „Hochwasservorsorge: Zukunft gemeinsam gestalten“ der Hochwasserpartnerschaft Ahr, die noch bis zum 28. Oktober in Altenahr-Altenburg sowie bis Ende des Jahres im Haupthaus der SGD Nord in Koblenz zu sehen ist. Weitere Informationen dazu unter https://kreis-ahrweiler.de//landkreis/fluthilfen-wiederaufbau/.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Ahrweiler

Zerstörte Brücke bei Altenahr, in Jahr nach der Flutkatastrophe. Foto: ROB

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