Politik | 19.01.2023, 11:59 Uhr

Ortsgemeinden verzichten auf Forderungen gegenüber dem Kreis Ahrweiler

Konflikt um Gebühren für Parkplätze am Nürburgring beigelegt

Symbolbild. Foto: pixabay.com
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Kreis Ahrweiler. Im Konflikt um Gebühren, die die Ortsgemeinden Nürburg, Müllenbach (beide Verbandsgemeinde Adenau) und Welcherath (Verbandsgemeinde Kelberg, Landkreis Vulkaneifel) dem Kreis Ahrweiler für die Nutzung von Parkplatzflächen am Nürburgring nach der Flut in Rechnung gestellt haben, ist jetzt eine einvernehmliche Lösung gefunden worden: In einem gemeinsamen Gespräch mit Landrätin Cornelia Weigand haben sich Ortsbürgermeisterin Anita Schomisch (Nürburg) sowie die Ortsbürgermeister Matthias Rieder (Müllenbach) und Winfried Rech (Welcherath) darauf geeinigt, auf die bislang gestellten Forderungen in Gänze zu verzichten. Damit schließen sich die drei Ortsgemeinden einer Reihe weiterer Kommunen an, die Flächen unentgeltlich zur Verfügung gestellt haben.

„Ich bin froh und erleichtert, dass wir gemeinsam zu einem für alle Parteien guten Ergebnis gekommen sind. In einem intensiven persönlichen Gespräch konnten wir jetzt alle Missverständnisse klären und die drei Ortsgemeinden verzichten auf die im Raum stehende Summe von insgesamt rund 536.000 Euro für die Nutzung ihrer Parkplatzflächen nach der Flut. Für alle Beteiligten war die zum Teil unklare rechtliche Lage aufgrund von Vereinbarungen, die kurz nach der Flut durch Dritte, namentlich die ADD, geschlossen wurden, nicht einfach zu bewerten. Allen Beteiligten war aber daran gelegen, die für die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Ahrweiler beste Lösung zu erzielen“, sagt Landrätin Cornelia Weigand.

Zum Hintergrund

Kurz nach der Flutkatastrophe hatte die Nürburgring GmbH über 70.000 Quadratmeter ihrer Flächen für den Katastrophenschutz zur Verfügung gestellt. Unter den für den Hilfseinsatz genutzten Flächen befanden sich auch im Eigentum der drei genannten Ortsgemeinden stehende Parkplätze, die grundsätzlich an die Nürburgring GmbH verpachtet sind. Dem Nürburgring wurde für die Inanspruchnahme der Flächen unter anderem auf Grundlage des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz entsprechende Entschädigungsansprüche durch das Land gewährt.

Nach Beendigung des Katastrophenschutzeinsatzes und der Räumung der Flächen sollten die Ortsgemeinden Nürburg, Müllenbach und Welcherath durch das Land entschädigt werden und jeweils eigene Rechnungen stellen. Da zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung die Einsatzleitung allerdings bereits wieder bei der Kreisverwaltung Ahrweiler lag, stellten die Ortsgemeinden dem Kreis die Nutzungsgebühren in Rechnung. Der Kreis lehnte die Begleichung jedoch ab. Der Kreis- und Umweltausschuss (KUA) wurde im nicht-öffentlichen Teil seiner Sitzung vom 12. Dezember 2022 über diesen Sachverhalt informiert.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Ahrweiler

Symbolbild. Foto: pixabay.com

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