Neue Verordnung regelt neue Berechnung der Absonderung

Kürzere Quarantäne, früheres Freitesten

Kürzere Quarantäne, früheres Freitesten

Symbolbild. Foto: pixabay.com

Kreis Mayen-Koblenz. Nach der neuen Absonderungsverordnung sind Corona-positive Personen und enge Kontaktpersonen weiterhin verpflichtet, sich für 10 Tage in Isolation zu begeben. Neu ist jedoch, dass der Tag der Testung ab sofort als erster Tag der Isolation gewertet wird. Eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nun ab Tag 7 (vorher frühestens ab Tag 8) möglich, sofern vorher eine Symptomfreiheit von mindestens 48 Stunden am Stück bestand. Diese Regelungen gelten auch für alle Personen, die sich aktuell in Quarantäne befinden und anders lautende Bescheide vom Gesundheitsamt erhalten haben. Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass für diese Personen keine neuen Bescheide erstellt werden und die neuen Isolationsregeln eigenständig umzusetzen sind.

Berechnet wird die Dauer der Isolation folgendermaßen:

Beispiel:

- Abstrich bzw. letzter Kontakt zum Infizierten am 20. März (Tag 1)

- reguläres Isolationsende: 29. März

- Freitestung ab 7. Tag (26. März) möglich, sofern vorher 48 Stunden am Stück Symptomfreiheit bestand.

Positive Personen erhalten ihr offizielles Isolationsschreiben unaufgefordert per Post, nachdem dem Gesundheitsamt die entsprechende Labormeldung übermittelt wurde. Aufgrund der hohen Fallzahlen erfolgt dies aktuell mit ein paar Tagen Verzögerung. Zu beachten ist, dass ein positives PCR-Ergebnis vom Gesundheitsamt benötigt wird, um das Schreiben ausstellen zu können. Ein zertifizierter Schnelltest reicht dafür nicht aus.

Kontaktpersonen erhalten ihre Verfügungen, nachdem die positive Person dem Gesundheitsamt in einer E-Mail an kontaktperson19@kvmyk.de die Kontaktdaten der Personen übermittelt hat. Hierfür soll die entsprechende Vorlage verwendet werden. Diese unter weitere Informationen zu Isolation und Quarantäne findet man unter www.kvmyk.de/corona-info.

Pressemitteilungn

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz