Politik | 22.12.2020, 08:55 Uhr

Christian Baldauf / Gordon Schnieder:

Landesregierung hat Kommunen in die Verschuldung getrieben

VGH-Urteil: Kommunaler Finanzausgleich verfassungswidrig - Seit über einem Jahrzehnt Verfassungsbruch

Region. Das höchste rheinland-pfälzische Gericht, der Verfassungsgerichtshof, hat in seiner heute verkündeten Entscheidung die von der Landesregierung zu verantwortende kommunale Finanzausstattung als verfassungswidrig eingestuft. Damit ist die Pflicht zur Reform des Kommunalen Finanzausgleichs bis Ende 2022 verbunden. Dazu erklären der Vor-sitzende der CDU-Landtagsfraktion, Christian Baldauf, und der innen- und kommunalpolitische Sprecher der Fraktion, Gordon Schnieder:

„Gestern noch hat die Ministerpräsidentin in ihrer Haushaltsrede die Leistungen ihrer Regierung für die Kommunen über den grünen Klee gelobt. Heute hat der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof das genaue Gegenteil festgestellt. Bereits seit 2007 verstößt der von der SPD-geführten Landesregierung zu verantwortende und verfassungswidrig fortgeschriebene Kommunale Finanzausgleich gegen unsere Landesverfassung. Das ist eine neuerliche schallende Ohrfeige für diese Landesregierung, die als Dauergast nicht nur vor dem Verfassungsgerichtshof bereits mehrfach von den Richtern an das geltende Recht erinnert werden musste.“

Das heutige Urteil, so Baldauf und Schnieder, bestätige die seit vielen Jahren immer wieder von der CDU-Landtagsfraktion geäußerte Kritik an der mangelhaften kommunalen Finanzausstattung:

„Wir haben nicht zuletzt bereits nach dem Urteil von 2012 mehrfach darauf hingewiesen, dass die nach diesem Urteil auf Veranlassung der Landesregierung vorgenommenen Änderungen des Kommunalen Finanzausgleichs keine Verbesserung bringen, da sie die Vorgaben des Gerichts missachten und gegen geltendes Recht verstoßen. Die Folge ist, dass die Kommunen unter einem Kommunalen Finanzausgleich leiden, der seit nunmehr 13 Jahren verfassungswidrig ist. Die Landesregierung hat die Kommunen in die Verschuldung getrieben.

Dieses Urteil ist richtungweisend, bedeutet eine seit Langem überfällige Kehrtwende für unserer Kommunen und ist eine der wichtigsten Entscheidungen der zurückliegenden Jahre. Angesichts der Komplexität der Materie wird es nun darauf ankommen, die Entscheidungsgründe im Einzelnen zu analysieren. Klar ist: Der Kommunale Finanzausgleich muss so reformiert werden, dass die Kommunen endlich aufgabenangemessen ausgestattet werden. Das ist eine gute Nachricht für die Kommunen.“

Pressemitteilung CDU-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz

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