Schulweg über die B9
Am Samstag, den 28. Juni 2025, fiel in Bad Breisig die Ampelanlage an der Kreuzung B9/Kesselberg aus – eine zentrale Fußgängerampel auf einem der wichtigsten Schulwege der Stadt. Dass eine derart gravierende Störung an einer stark befahrenen Bundesstraße nicht umgehend behoben oder dauerhaft abgesichert wird, ist inakzeptabel.
Nach meinem Hinweis an den Bürgermeister am Sonntag, den 29. Juni, wurde der Übergang am Montagmorgen kurzfristig durch die Polizei gesichert. Doch bereits am Montagmittag sowie am Dienstagmorgen war keine Absicherung mehr vorhanden. Weder Polizei noch Ordnungsamt waren vor Ort – und die Ampel war weiterhin außer Betrieb.
Dass dieser Zustand von der zuständigen Verwaltung offenbar nur als kurzzeitiges Problem eingestuft wurde, ist nicht nachvollziehbar. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass Kinder auf ihrem Schulweg nicht unnötigen Gefahren ausgesetzt werden – erst recht nicht beim Überqueren einer vielbefahrenen Bundesstraße. Das fehlende und nicht fortgesetzte Eingreifen ist eine klare Pflichtverletzung und zeigt ein bedenkliches Maß an Gleichgültigkeit.
Es ist eine bodenlose Frechheit, die Sicherheit von Schulkindern derart leichtfertig zu vernachlässigen. Die Verkehrssicherungspflicht wird hier in einem besonders sensiblen Bereich – dem Schulweg – schlicht ignoriert. Ein einmaliges Eingreifen genügt nicht, solange die Gefahrenlage fortbesteht.
Ich fordere die Stadt und Verbandsgemeinde Bad Breisig sowie die LBM(Landesbetriebe Mobilität RLP) eindringlich auf, Vorfälle dieser Art künftig mit der gebotenen Ernsthaftigkeit zu behandeln. Die Sicherung von Schulwegen ist keine freiwillige Maßnahme, sondern eine gesetzliche Verpflichtung. Jeder Verstoß dagegen ist nicht nur fahrlässig, sondern im Ernstfall potenziell lebensgefährlich.
Alexander Harsche
Bad Breisig
