Provisorische Parkplätze in der Friedrichstraße bleiben nur bis zur Wiederinbetriebnahme der Marktgarage

Stadtrat beschäftigt sich mit Petition aus Ahrweiler

Stadtrat beschäftigt sich mit Petition aus Ahrweiler

Die Friedrichstraße nach dem Abbau der Pop-Up-Mall. Foto: ROB

Ahrweiler. Zumindest einen Teilerfolg verbuchte eine Gruppe von Bürgern aus Ahrweiler, die in einer Petition den Stadtrat dazu aufgefordert hatte, die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses zum Bau von 46 provisorischen Stellplätzen entlang der Friedrichstraße in Ahrweiler wieder zurückzunehmen. Der Stadtrat wollte dem nicht folgen und bestätigte einstimmig die Entscheidung des Ausschusses, begrenzte jedoch zugleich die Dauer dieses Provisoriums: Spätestens wenn die bei der Flut schwer zerstörte Marktgarage wieder freigegeben wird, werden die Parkplätze entlang der Friedrichstraße wieder entfernt und stattdessen eine Grünfläche hergestellt – vielleicht noch schöner als zuvor. Voraussichtlich 2024 solle dies der Fall sein, versprach Bürgermeister Guido Orthen (CDU).

Am 7. November hatte der Haupt- und Finanzausschuss den Bau von 46 provisorischen PKW-Stellplätzen entlang der Friedrichstraße auf der bisherigen Grünfläche zwischen der Straße und der Stadtmauer beschlossen, vorbereitende Bauarbeiten waren bereits in dieser Woche gestartet. Laut Orthen sollen die Stellplätze in einer Übergangszeit bis zur endgültigen Neugestaltung der dortigen Grünanlagen im Zuge des Wiederaufbaus den erhöhten Parkdruck abfangen. Der sei entstanden, weil die Marktgarage mit ihren 225 Stellplätzen – davon 130 Dauerparkplätze – seit der Flutkatastrophe nicht mehr nutzbar sei.

Dauerlösung wurde befürchtet

Gegen diesen Beschluss wendete sich die Petition. Nicht der Haupt- und Finanzausschuss, sondern nur der Stadtrat hätte diese Entscheidung abschließend treffen dürfen, wurde argumentiert, und zuvor müsse der Ortsbeirat Ahrweiler beteiligt werden. Außerdem fürchteten die Petenten, dass das Areal nicht wieder als Grünfläche gestaltet, sondern über Jahre hinweg oder sogar dauerhaft als Parkplatz genutzt werde. Es sei von einer Nutzung über mindestens drei bis vier Jahre auszugehen, so dass nicht mehr von einem Provisorium die Rede sein könne. Weiter stehe zu befürchten, dass die Parkplätze bereits jetzt für eine mögliche Landesgartenschau 2030 vorgesehen seien. Nicht zuletzt verstoße die geplante Maßnahme auch gegen geltendes Baurecht: Stellplätze bedürften innerhalb des Geltungsbereiches der Erhaltungssatzung einer Genehmigung, und das Areal sei im Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen. Zudem seien Alternativflächen nicht hinreichend geprüft worden. Auch wirke sich die Maßnahme negativ auf den Straßenverkehr aus und führe zu einer vermehrten Unfallgefahr.

In seiner Stellungnahme zur Petition erläuterte Orthen, dass mit der Befassung des Stadtrats in der aktuellen Sitzung sowie des Ortsbeirates Ahrweiler drei Tage zuvor zumindest dem ersten Teil der Petition bereits abgeholfen worden sei. Der Petition könne jedoch ansonsten nicht abgeholfen werden. Zunächst bestehe keinerlei Veranlassung zur geäußerten Befürchtung, es handele sich um dauerhafte Parkplätze. Der Ausschuss habe lediglich die Errichtung von provisorischen Stellplätzen beschlossen als zumindest teilweisen Ersatz für die vorübergehend nicht nutzbaren Stellplätze in der Marktgarage. Finanziert werde das Projekt als förderfähiges Provisorium für die Wiederaufbaumaßnahme Marktgarage.

Marktgarage soll im Frühjahr 2024 fertig sein

Die Ausführungen in der Petition zur Dauer der Sanierungsarbeiten in der Marktgarage oder zu Überlegungen einer Landesgartenschau 2030 seien zudem rein spekulativ. Bezüglich der Marktgarage informierte Orthen, dass die Sanierungsplanung und die Ausschreibung der Sanierungsarbeiten voraussichtlich bis zum Frühjahr 2023 abgeschlossen seien, so dass dann mit den Bauarbeiten begonnen werden könne. Die Stadt beabsichtige die Vergabe an einen Generalunternehmer und hoffe, dass die Arbeiten im Frühjahr 2024, also nach etwa einem Jahr Bauzeit, abgeschlossen sein könnten. Ein früherer Abschluss indes sei nicht möglich.

Die provisorischen Stellplätze verstießen auch nicht gegen geltendes Baurecht, denn die angeführte Gestaltungssatzung enthalte keine Regelungen zu Stellplätzen. Der fragliche Bereich befinde sich innerhalb der zusammenhängenden Ortslage, so dass Stellplätze bauplanungsrechtlich zulässig seien, und es bedürfe auch keiner Baugenehmigung. Weil die Stadtmauer unter Denkmalschutz stehe, sei aufgrund des Umgebungsschutzes eine denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich, die mittlerweile durch die untere Denkmalschutzbehörde erteilt worden sei.

Wiedereröffnete Geschäfte

benötigen Parkraum

„Aus Sicht des Sachbereichs Citymanagements ist die provisorische Errichtung von PKW-Stellplätzen entlang der Friedrichstraße eine wichtige Maßnahme, um dem zunehmenden Parkdruck im Bereich der Ahrweiler Altstadt entgegenzusteuern“, so Orthen weiter. Insbesondere mit Blick auf den voranschreitenden Wiederaufbau sowie die zunehmende Anzahl an Wiedereröffnungen werde innenstadtnaher Parkraum dringend benötigt. Sowohl Handel wie auch Gastronomie und Dienstleistungsbetriebe seien auf ausreichend viele Parkplätze im Nahbereich angewiesen. Außerdem eignen sich in der jetzigen Situation in Ahrweiler keine vergleichbaren Potenzialflächen für eine temporäre Parkplatznutzung. Dennoch sei es sowohl für die Bürger als auch für die Besucher der Altstadt in Ahrweiler wichtig, dass der ruhende Verkehr möglichst vor der Stadtmauer gebündelt werde.

Auch der Ahrtal-Tourismus begrüße den Versuch der Stadt, wieder zu einem geordneten Parkverkehr zurückzugelangen, ausdrücklich. Dass hierfür auf provisorische Lösungen zurückgegriffen werden müsse, werde sich wohl auch auf absehbare Zeit nicht vermeiden lassen. Die Werbegemeinschaft Ahrweiler sehe unbedingt den Bedarf an Parkraum. Mit der wöchentlich zunehmenden Anzahl an Betrieben, die wieder öffneten, kehre rasch und eindeutig das Leben in die Innenstadt von Ahrweiler zurück. Für eine Belebung der Innenstadt und eine notwendige Frequenz der Betriebe sei jedoch ausreichender Parkraum sehr wichtig, denn Kaufkraft durch Besucher und Kunden sei immer auch durch gute Parkmöglichkeiten motiviert. Die geplanten Parkplätze vor der Stadtmauer seien für die Werbegemeinschaft als vorübergehende Lösung akzeptabel, gerne auch schon für den bevorstehenden Weihnachtsmarkt in Ahrweiler.

Keine Dauerparkflächen

durch die Hintertür

Für die CDU befürwortete Robert Schwertel-Stahl die Einrichtung provisorischer Parkplätze an der Friedrichstraße, die dazu beitragen könnten, den Parkraumdruck in Ahrweiler zu reduzieren. „Es geht nicht darum, gewissermaßen durch die Hintertür dauerhafte Parkflächen zu schaffen. Stattdessen besteht ein sachlicher Zusammenhang zum Wiederaufbau der Ahrweiler Marktgarage. Solange diese nicht betriebsbereit ist, besteht ein Ersatzbedarf.“ Die CDU habe zudem kein Interesse daran, den Wallbereich an der Friedrichstraße längerfristig zu Parkraum umzuwidmen. Dazu sei der ökologische und der denkmalpflegerische Wert des Bereiches zu hoch.

Wolfgang Schlagwein (Grüne) sah die Einrichtung der provisorischen Parkplätze als unabdingbar, um den erhöhten Parkplatzbedarf in einer Übergangszeit abdecken zu können. Allerdings müsse im Zuge des Wiederaufbaus die Anzahl der Parkplätze rund um Ahrweiler und über das Zurückdrängen des Autoverkehrs in der Altstadt noch intensiv diskutiert werden.

Werner Kasel (SPD) berichtete, die Mitglieder seiner Fraktion aus Ahrweiler erhielten immer wieder Hinweise auf die Parkplatznot mit der Bitte Abhilfe. „Dem wird mit der temporären Stellplatzanlage entsprochen. Provisorien müssen wir nach der Flutkatastrophe 2021 allenthalben in der gesamten Stadt verschmerzen und dulden, sie werden uns noch lange begleiten.“ Nach dem Rückbau der Parkplätze könne vielleicht sogar eine noch angenehmere Gestaltung der Anlagen vor der historischen Mauer gefunden werden, zeigte er sich zuversichtlich.

Regina Eckert (FWG) machte darauf aufmerksam: „Wir sind im Moment in einer absoluten Ausnahmesituation, und das noch auf Jahre gesehen, und müssen auch für uns nicht immer angenehme Entscheidungen treffen. Die Ahrweiler Anlagen zum vorübergehenden Parkplatz umzugestalten, ist solch eine Entscheidung.“ Es sei eine unangenehme, aber nötige Entscheidung, die aber wirklich nur eine vorübergehende Lösung sein dürfe. Für die FDP befürwortete David Jacobs die Entscheidung. Nach der Flutkatastrophe schreite der Wiederaufbau immer weiter voran, was auch mit einem verstärkten Bedarf an Parkplätzen verbunden sei. „Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 sehen wir im Zuge dessen als unabdingbar an, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.“ Mit der Wiedereröffnung der Marktgarage seien die provisorischen Bauplätze wieder zurückzubauen und die Grünanlagen in vollem Umfang wieder herzustellen.

Während Martin Kallweitt (AfD) die provisorische Herstellung von Parkplätzen entlang der Friedrichstraße als gute und geeignete Lösung des Mangels an Parkraum ansah, der dringend von Handwerksbetrieben, Anliegern und Besuchern benötigt werde, befürchtete Marion Morassi (Linke) Gefahrensituationen durch dort entlanglaufende Schüler und enthielt sich.